Debatte über "Pille danach" geht weiter

Notfallpraxen dürfen bleiben

Die Notfallpraxen dürfen auf dem Gelände der kirchlichen Kliniken bleiben. Das betont Christoph Heckeley, Sprecher des Erzbistums Köln. Der Kölner Stadt-Anzeiger hatte berichtet, es habe Bestrebungen gegeben, die Mietverträge zu kündigen.

"Pille danach": Das Präparat "ellaOne" / © Christine Weyand (KNA)
"Pille danach": Das Präparat "ellaOne" / © Christine Weyand ( KNA )

Das Erzbistum Köln hat einen Medienbericht zurückgewiesen, wonach die Notfallpraxen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) vom Gelände kirchlicher Kliniken verschwinden sollen. Es gebe keine Bestrebungen für eine Kündigung der Mietverträge, sagte Sprecher Christoph Heckeley am Donnerstag auf Anfrage. "Wir sehen uns in der Verantwortung für eine ortsnahe Versorgung der Menschen."

Allerdings müsse der Unterschied zwischen den KV-Praxen und dem kirchlichen Verantwortungsbereich klar erkennbar sein. Die Notfallpraxen verschreiben auch jene "Pille danach" die eine bereits befruchtete Eizelle tötet und von der katholischen Kirche abgelehnt wird.

Angeblich erwogene Mietkündigungen

Der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag) berichtet von einem Brief des früheren Generalvikars Dominik Schwaderlapp an einen Kritiker der Notfallpraxen bei kirchlichen Kliniken. In dem Schreiben vom Januar 2012 habe Schwaderlapp die bauliche Trennung und im Zweifel sogar Mietkündigungen erwogen.

Der Kritiker hatte dem Erzbistum darüber berichtet, dass sich eine Frau in den Notfallpraxen an vier katholischen Kliniken in Köln testweise die "Pille danach" verschrieben ließ. Daraufhin forderte das Erzbistum alle katholischen Kliniken auf, die organisatorische Trennung von den KV-Notfallpraxen deutlich zu machen - etwa durch beschriftete Arbeitskleidung und Hinweise an der Pforte.

Debatte im NRW Landtag

Gestern war die verweigerte Behandlung einer vermutlich vergewaltigten Frau auch Thema im NRW-Landtag in Düsseldorf. In der Debatte verurteilten alle im Landtag vertretenen Parteien die Abweisung der Frau. Ein Antrag der Regierungsfraktionen SPD und Grüne wurde mehrheitlich verabschiedet, wonach religiöse Erwägungen nicht über das Wohl der Opfer gestellt werden dürfen.

Für die CDU betonte die frühere Landtagspräsidentin Regina van Dinther, dass die Ablehnung der Frau ein Einzelfall gewesen sei. Sie wandte sich dagegen, die Kirche «unter Generalverdacht» zu stellen und "mit Vorwürfen zu überziehen, die zwar Vorurteile bedienen, aber nicht der Realität entsprechen".

Steffens: kein Fehlverhalten des kirchlichen Trägers

NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) sieht bislang kein Fehlverhalten des Krankenhausträgers. Zurzeit sei nicht erkennbar, dass sich die Cellitinnen-Stiftung nach aufsichtsrechtlichen Prinzipien pflichtwidrig verhalten habe, sagte die Ministerin bei der Landtagsdebatte.

Die Stiftung als Träger der beiden katholischen Kliniken habe inzwischen deutlich gemacht, dass die abgelehnte Behandlung dem eigenen ethischen Selbstverständnis widerspreche; eine bessere interne Kommunikation darüber sei eingeleitet worden.

Kliniken sollen mit nicht konfessionellen Ärzten kooperieren

Laut Steffens dauert die Aufklärung des Falls an. Die telefonische Anfrage einer Notärztin nach Behandlung sei mit der Begründung abgelehnt worden, dass die "Pille danach“ katholischen Grundsätzen widerspreche. Dabei habe bereits die Notärztin die Pille verschrieben. Kein Krankenhaus dürfe die notwendigen medizinischen Maßnahmen verweigern.

Steffens betonte auch, für das gesamte Bundesgebiet müsse gelten, dass ein Vergewaltigungsopfer bei stationärer Aufnahme in einer katholischen Klinik die «Pille danach» erhalten könne. Dann hätten die Kliniken mit nicht konfessionell gebundenen Ärzten zu kooperieren.

Eine Frau müsse selbst über die Einnahme der "Pille danach" entscheiden können; das Präparat könne entscheidend zur psychischen Stabilisierung des Opfers beitragen. Steffens bedauerte, dass ein NRW-Antrag im Bundesrat auf Rezeptfreiheit der Pille scheiterte. Die katholische Kirche lehnt jene "Pille danach" ab, die eine bereits befruchtete Eizelle tötet.

Ethik-Richtlinien sollen überarbeitet werden

Unterdessen kündigte der Sprecher der Cellitinnen-Stiftung, Christoph Leiden, an, dass die Kliniken ihre Ethikrichtlinien so umformulieren, dass sie vom medizinischen Personal besser verstanden werden. Die Richtlinien würden so überarbeitet, dass sie in eine "Verfahrensanweisung" münden, die von allen diensthabenden Ärzten verstanden werde. Ziel sei es, eine "nachvollziehbare und zertifizierte Sicherheit" zu schaffen.

In den Ethikrichtlinien war empfohlen worden, Vergewaltigungsopfer zu behandeln und zu beraten, ihnen aber nicht die "Pille danach" zu empfehlen oder zu verschreiben. Dies hatten einige Mediziner offenbar so interpretiert, dass sie eine Beratung komplett ablehnten.


Quelle:
KNA , DR