Sterbehilfe-Gesetz verzögert sich

"Kein Zeitdruck"

Innerhalb der Unionsfraktion gibt es Kritik am geplanten Gesetz zur Sterbehilfe - CDU und CSU wollen sich deshalb noch einmal intern beraten. Damit wird das Gesetz nicht, wie geplant, Ende Januar verabschiedet.

Sterbehilfe: Gesetz verzögert sich / © Alexander Raths
Sterbehilfe: Gesetz verzögert sich / © Alexander Raths

Das geplante Gesetz zum Verbot gewerbsmäßiger Beihilfe zum Suizid verzögert sich. Wie die Tageszeitung "Die Welt" am Mittwoch in ihrer Onlineausgabe berichtet, will die Unionsfraktion intern neu beraten. Dies könne laut Fraktionschef Volker Kauder (CDU) "mehrere Wochen dauern", zitiert das Blatt aus Beratungen der Fraktion.

Vertreter aus CDU und CSU hatten gefordert, das Verbot nicht nur auf Suizidbeihilfe, mit der Geld verdient wird, zu beschränken, sondern auf jede organisierte Form dieser Art der Sterbehilfe auszudehnen. Die federführende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und ihre Partei lehnen dies aber ab.

Kritik von Kirche und Ärzten

Aus Fraktionskreisen wurde bestätigt, dass noch Beratungsbedarf und "kein Zeitdruck" bestehe. Nach Informationen der "Welt" ist inzwischen offen, ob sich die Koalitionäre aus Union und FDP überhaupt auf einen gemeinsamen Entwurf einigen können. Der Bundestag hatte sich Ende November in erster Lesung mit dem Entwurf zum Verbot gewerbsmäßiger Sterbehilfe befasst. Der Tagungsordnungspunkt wurde damals in der Nacht verhandelt. Wann die Beratungen im Parlament weitergehen, ist nun unklar.

Mit dem Gesetz will Leutheusser-Schnarrenberger Suizidbeihilfe, mit der Organisationen Geld verdienen, mit bis zu drei Jahren Haftstrafe oder Geldstrafe ahnden. Beihilfe zum Suizid leistet beispielsweise jemand, der einem Sterbewilligen ein tödlich wirkendes Medikament überlässt, es ihm aber nicht einflößt. Legt er selbst Hand an, wäre es Tötung auf Verlangen, die in Deutschland unter Strafe steht. Eine Ausweitung des geplanten Verbots auf jede Form organisierter Sterbehilfe hatten auch die Kirchen gefordert. Kritik an dem Gesetzentwurf kam auch von Ärzten und Patientenschutzorganisationen, die sich darin stießen, dass "nahe stehende Personen" bei Suizidbeihilfe von einer Bestrafung ausgenommen sind.


Quelle:
epd