Niederlande streichen Blasphemie-Paragrafen

Eine fast vergessene Regelung

Mohammed- oder Papstkarikaturen lösen stets Rufe nach schärferen Strafen gegen Religionsbeschimpfung aus. Nicht in den Niederlande: Die neue Regierung von Rechtsliberalen und Sozialdemokraten will den Straftatbestand streichen.

Autor/in:
Benjamin Dürr
 (DR)

Der Redakteur einer Studentenzeitung wurde verurteilt, weil er Jesus einen "Amateurombudsmann" und "Gynäkologen", die zwölf Apostel als «Schlägertrupp» bezeichnet hatte. Ein Gericht in Amsterdam verhängte eine Strafe von 100 Gulden wegen der Verhöhnung von Jesus Christus. Das war 1965 - seither wurde in den Niederlanden niemand mehr wegen Gotteslästerung verurteilt. In diesen Wochen will das Parlament in Den Haag die Absätze streichen, die Blasphemie unter Strafe stellen. Zum ersten Mal nach 80 Jahren wäre Gotteslästerung in den Niederlanden dann keine Straftat mehr. In den vergangenen Jahren hatte es immer wieder politische Diskussionen um den Blasphemie-Artikel 147 gegeben.

Bisher steht im Strafgesetzbuch: "Mit einer Gefängnisstrafe von maximal drei Monaten oder einer Geldbuße wird bestraft, wer sich öffentlich durch verhöhnende Gotteslästerung auf verletzende Art und Weise äußert." Geht es nach der neuen Regierung aus Liberalkonservativen und Sozialdemokraten, wird dieser Tatbestand ersatzlos gestrichen. Frühere Regierungen haben aus politischen Gründen immer davon abgesehen.

In den vergangenen Jahren waren immer christliche Parteien direkt oder indirekt an der Regierung beteiligt und lehnten eine Streichung des Artikels ab. Zu den stärksten Befürwortern des Blasphemie-Verbots gehört die streng-calvinistische Partei SGP. "Die Abschaffung ist der Verlust einer moralischen Richtschnur und ein Symptom für eine Glaubenskrise", meint Menno de Bruyne, Sprecher der SGP-Fraktion im Parlament.

Politisch motiviert, nicht religiös

De Bruyne räumt zwar ein, dass sich in der Praxis wohl wenig verändern wird, weil der Blasphemie-Artikel kaum noch angewendet wird. "Es wäre aber gut, man würde bestimmte Wegweiser in der Gesellschaft stehenlassen, die bewusst oder unbewusst zu einem respektvollen Umgang beitragen." Die Forderung zur Abschaffung komme von Parteien, die jeden Verweis auf das Christentum aus dem öffentlichen Leben verbannen wollten, kritisiert Menno de Bruyne. Die Diskussion um den Paragrafen ist vor allem eine zwischen den politischen Lagern.

"Schon die Einführung des Blasphemie-Paragrafen 1932 war eher politisch motiviert als religiös", sagt Henny Sackers, Strafrechts-Professor an der Radboud Universität Nijmegen und Autor eines Buchs über die Geschichte des Paragrafen. Radikale kommunistische Gruppen hätten in den 1930er Jahren Gott beschimpft und den christlichen Glauben verhöhnt. "Das Blasphemie-Verbot wurde als Möglichkeit gesehen, beispielsweise kommunistische Schriften zu verbieten."

Nicht nur die politische Motivation, auch die juristische Umsetzung sei ein Schwachpunkt des Artikels, erklärt Henny Sackers. "Man musste einem Angeklagten nachweisen, dass er keine andere Absicht verfolgte als das Gottesbild herabzusetzen - ein juristisch unmöglich zu erbringender Beweis." In 80 Jahren kam es deshalb nur zu neun Verurteilungen.

Heikles Themenfeld

Auch wenn sie in der Realität nicht mehr anzuwenden waren, nennt Strafrechts-Experte Sackers die Blasphemie-Absätze "schlafende, aber nicht tote Paragrafen". Denn immer wieder hätten Gläubige sich darauf berufen. Klagen gab es beispielsweise gegen Monty Python wegen des Films "Das Leben des Brian", aber auch gegen den niederländischen Filmemacher Theo van Gogh, der 2004 in Amsterdam von einem streng-gläubigen Muslim erschossen wurde. Nur wenige Tage nach dem Mord sprach sich der damalige Justizminister für eine verschärfte Strafverfolgung wegen Gotteslästerung aus. Eine Diskussion um Blasphemie und Religionsbeleidigung begann. Dadurch wurde eine Debatte um den Blasphemie-Paragrafen 147 angestoßen.

Neben Gotteslästerung ist in den Niederlanden nur religiöse Diskriminierung strafbar. "Das Themenfeld ist allerdings heikel", meint Henny Sacks. "Das Strafrecht ist kein geeignetes Mittel um derlei Normen in der Gesellschaft durchzusetzen." Ähnlich argumentierte unlängst der deutsche Staatsrechtler Gerhard Robbers. Angesichts von Provokationen religiöser Gefühle etwa durch das anti-islamische Schmähvideo, sowie Papst und Mohammed-Karikaturen empfiehlt er, im Zusammenleben von Religionen und Kulturen sei Anstand statt Strafe gefragt. Religiöser Frieden lasse sich nicht durch Verbote verordnen.


Quelle:
epd