Sterbehilfe-Abstimmung im Bundestag

Eine Frage des Gewissens?

Der Bundestag stimmt über Beihilfe zum Suizid ab – gewerbliche Hilfe soll strafbar sein, organisierte Beihilfe aber nicht generell verboten. Volker Hüppe, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, will eine Abstimmung ohne Fraktionszwang.

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baj/vre/
 (DR)

Die im Bundestag anstehende Abstimmung über das Gesetz gegen gewerbsmäßige Beihilfe zum Suizid soll möglicherweise in der Unionsfraktion als Gewissensfrage freigegeben werden. Wie das in München erscheinende Magazin «Focus» (Montagsausgabe) berichtet, hat der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe ein entsprechendes Anliegen an Fraktionschef Volker Kauder (CDU) gerichtet. Hüppe, der auch Behindertenbeauftragter der Bundesregierung ist, will zudem den Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verschärfen.

«Wir müssen einen Weg finden, der ausdrücklich klarstellt, dass Ärzte nicht zum Selbstmord anstiften oder organisiert Beihilfe zur Selbsttötung anbieten dürfen», zitiert das Magazin den Behindertenbeauftragten. Er habe zu diesem Vorstoß «positive Signale von Kollegen aus anderen Fraktionen».

Organisierte Beihilfe nicht generell verboten

Der Ende November in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sieht vor, die gewerbsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe zu ahnden - wenn also mit Beihilfe zum Suizid Geld verdient wird.

Organisierte Beihilfe würde danach nicht generell verboten. Hilfestellungen beim Suizid durch Angehörige, Freunde oder andere dem Sterbewilligen nahe stehende Menschen sollen nicht geahndet werden. Die Justizministerin argumentiert, in «schwierigen Konfliktsituationen für Angehörige und Freunde Schwerkranker» müsse sich das Strafrecht zurückhalten.

Van Essen: Thema ist keine Gewissensfrage

Jörg van Essen, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion, sagte dem «Focus», der Vorschlag der Ministerin sei exakt so, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Er erwarte, dass sich die Regierungsfraktionen daran hielten. Er halte das Thema nicht für eine Gewissensfrage.

Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) warnte seine Parteifreunde davor, «von vornherein auf Maximalpositionen zu beharren». Er unterstütze die Intention des Vorstoßes, jegliche organisierte Sterbehilfe unter Strafe zu stellen, sagte Krings dem Berliner «Tagesspiegel» (Samstagsausgabe). Allerdings würde er «davor warnen, wenn man nicht alles haben kann, gar nichts zu tun».

 


Quelle:
epd , KNA