Debatte um aktive Sterbehilfe in Frankreich

Neuer Zündstoff

Eine von Präsident Hollande eingerichtete Ethikgruppe zur aktiven Sterbehilfe sollte die gesellschaftliche Meinung zu dem Thema ermitteln. Die nun vorliegenden Ergebnisse werden wohl für viel Gesprächsstoff in Frankreich sorgen.

Aktive Sterbehilfe ist in Frankreich strafbar / © Alexander Raths
Aktive Sterbehilfe ist in Frankreich strafbar / © Alexander Raths

Der Bericht der Ethikarbeitsgruppe, der an diesem Dienstag Staatspräsident Francois Hollande vorgestellt werden sollte, öffne «die Tür zur aktiven Sterbehilfe ein Stück», kommentiert die Tageszeitung «La Croix» (Dienstag). Der Zeitung lag der Bericht vorab vor. Die Ethiker präsentierten Hollande die Ergebnisse am Vormittag.

Die Gruppe um den Mediziner Didier Sicard sei «sehr vorsichtig», was aktive Sterbehilfe anbelangt, schreibt «La Croix». So wende sie sich in diesem Punkt etwa gegen jegliche Gesetzesänderungen. Das bisher geltende Gesetz Leonetti aus dem Jahr 2005 müsse lediglich richtig angewandt werden, argumentieren die Ethiker. So habe ein Arzt bereits jetzt das Recht, einem todkranken Patienten eine hohe Dosis Beruhigungsmittel zu verabreichen, um seine Schmerzen zu lindern; dabei könne auch in Kauf genommen werden, dass er dadurch schneller sterbe.

Weiter schlägt die Arbeitsgruppe eine Debatte um Beihilfe zum Suizid vor. Voraussetzung hierfür müsse die mindestens zweifach medizinisch bestätigte Diagnose sein, dass der Patient nicht mehr länger als sechs Monate zu leben habe.

Noch ist Sterbehilfe strafbar

Generell stellen die Ethiker dem Zeitungsbericht zufolge eine generelle «Unzufriedenheit» bei Patienten und deren Familien hinsichtlich der Behandlung am Lebensende fest. So sei etwa die Schmerzbehandlung nicht ausreichend. Außerdem seien Ärzte psychischen Leiden gegenüber häufig unempfindlich und ignorierten Patientenwünsche. Palliativpflege solle deshalb obligatorisch in die Medizinerausbildung integriert werden, empfehlen die Ethiker.

Hollande hatte die neue Arbeitsgruppe im Juli eingerichtet, um in mehreren öffentlichen Diskussionsrunden die gesellschaftliche Meinung zum Thema Sterbehilfe zu ermitteln. Er war im Wahlkampf unter anderem für eine Zulassung aktiver Sterbehilfe für solche unheilbar Kranken eingetreten, die ausdrücklich die Beendigung ihres Lebens wünschten. Damit zog er Kritik von kirchlicher Seite auf sich.

Laut dem Gesetz aus dem Jahr 2005 ist aktive Sterbehilfe in Frankreich strafbar. Ärzte dürfen jedoch die Behandlung unheilbar Kranker abbrechen oder einschränken, wenn der Patient dies wünscht.


Quelle:
KNA , DR