CSU für Änderungen beim Sterbehilfe-Gesetz

"Ansatz der Kirchen ist richtig"

Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer fordert Änderungen beim geplanten Gesetz zum Verbot gewerbsmäßiger Sterbehilfe. In dieser Woche berät der Bundestag die umstrittene Initiative.

 (DR)

"Wir sollten über Verbesserungen an dem Gesetz offen in der Koalition reden. Man kann schon jetzt absehen, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form umgangen werden kann und wird", erklärte Singhammer der "Passauer Neuen Presse" (Dienstag). Über den Entwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) berät der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung.

"Die beiden großen Kirchen haben vorgeschlagen, die organisierte Sterbehilfe zu verbieten. Das halte ich für einen richtigen Ansatz", so der CSU-Politiker weiter. "Wir sollten dieses Modell genau prüfen." Allein die gewerbsmäßige Sterbehilfe zu verbieten, reiche nicht aus, sagte er der Zeitung.

Der im August vorgelegte Gesetzentwurf soll zwar die gewerbsmäßige, auf Gewinnerzielung abzielende Suizidbeihilfe verbieten. Weiterhin erlaubt sein soll aber die Beihilfe aus altruistischen Motiven, etwa durch nahe Angehörige von Schwerstkranken oder andere ihnen nahestehende Personen.

"Eine Gewissensentscheidung"
Vor der Bundestagsdebatte haben beide Kirchen ein generelles Verbot der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung gefordert. Die geplante Regelung greife zu kurz, wenn sie lediglich auf Gewinn zielende Formen der Sterbehilfe verbiete, betonten der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland EKD und die katholischen Bischöfe. Andernfalls könne der Eindruck entstehen, als wenn alle nichtkommerziellen Formen der Beihilfe zur Selbsttötung legitim seien. Die Bischöfe drängen zudem auf eine Ausweitung der Hospizangebote für Sterbenskranke und eine Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung in Deutschland.

Singhammer plädierte in der "Passauer Neuen Presse" dafür, den Abgeordneten bei der Entscheidung über das Gesetz größtmöglichen Spielraum zu lassen, denn es gehe hier "um eine wichtige ethische Frage". Bei diesem Thema "eine Gewissensentscheidung zu leugnen ist schwierig". Singhammer berichtete zudem, der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch habe bereits angekündigt, dass sein Verein "Sterbehilfe Deutschland" den Angehörigen in Sterbehilfe-Fällen die Beiträge rückerstatten werde.