Anwalt Gercke blickt auf Kölner Missbrauchsgutachten

"Wenn etwas vertuscht werden sollte, wären wir die Falschen"

Strafrechtler Björn Gercke hat in seinen Missbrauchsuntersuchungen für das Erzbistum Köln Pflichtverletzungen der Bistumsleitung in "etlichen Fällen" festgestellt. Das betreffe Verantwortungsträger auf mittlerer und oberster Ebene des Erzbistums.

Prof. Dr. Björn Gercke / © Gercke (privat)
Prof. Dr. Björn Gercke / © Gercke ( privat )

Das sagte Gercke der "Rheinischen Post" (Samstag). In einigen Fällen bestehe lediglich ein Anfangsverdacht. "Natürlich gibt es Akten, da kribbelt es, da denkt man: Da ist etwas - kann es aber nicht belegen", so Gercke.

Dem Eindruck des Strafrechtlers zufolge nimmt das Erzbistum die Aufarbeitung von Missbrauch ernst. Es solle nichts zurückgehalten werden. "Wenn etwas vertuscht werden sollte, wären wir die Falschen gewesen mit diesem Auftrag. Wir haben auch einen Ruf zu verlieren, und als Professor habe ich da auch einen wissenschaftlichen Anspruch", betonte Gercke.

Kritik seit Monaten

Im Erzbistum Köln wird seit Monaten um die öffentliche Aufarbeitung früherer Fälle sexuellen Missbrauchs durch Geistliche gerungen. Dabei geht es auch darum, Verantwortliche zu benennen, die Täter geschützt und Verbrechen vertuscht haben. Ein erstes Aufarbeitungs-Gutachten hat Kardinal Rainer Maria Woelki nicht veröffentlichen lassen, weil er es für fehlerhaft und nicht rechtssicher hält; zugleich beauftragte er Gercke mit einem zweiten Gutachten.

Seine Ergebnisse stellt der Honorarprofessor an der Universität Köln am Donnerstag in einer Pressekonferenz vor. Eigenen Angaben zufolge werteten er und sein Team 236 Aktenvorgänge zwischen 1975 und 2018 aus.


Quelle:
KNA