"Correctiv" legt Berufung gegen Erzbistum Köln ein

"Für mehr Transparenz"

Die katholische Kirche muss der Presse keine Auskunft über die Verwendung von Kirchensteuermitteln geben - gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln geht das Recherchenetzwerk "Correctiv" in Berufung.

Kirche und Finanzen (Symbolbild) / © Harald Oppitz (KNA)
Kirche und Finanzen (Symbolbild) / © Harald Oppitz ( KNA )

"Wir werden weiter für mehr Transparenz für alle Christinnen und Christen kämpfen", sagte die Journalistin Annika Joeres, die die Klage eingereicht hatte, der Deutschen Presse-Agentur. "Wie die katholische Kirche ihr Geld anlegt, ist entscheidend für die Zukunft der Schöpfung, beispielsweise für unser Klima. Und wir können nicht nachvollziehen, warum sich die Kirche über Jahre und mit viel Einsatz gegen eine Offenlegung ihrer Investitionen wehrt." Die Berufung wird am Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt.

Das Verwaltungsgericht Köln wies am 13. Juni 2019 eine Auskunftsklage des Recherchezentrums "Correctiv" ab. Damit muss das Erzbistum Köln keine Auskunft darüber geben, in welche Anlagen und Firmen es sein Vermögen investiert. Der Vorsitzende Richter Sebastian von Aswege verwies zur Begründung auf das von der Verfassung garantierte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Die Vermögensverwaltung sei deren innere Angelegenheit.

Staatliche Auskunftspflicht auch für die Kirche?

Das Erzbistum kann laut Gericht nicht als staatliche Behörde gesehen werden, gegen die entsprechend Paragraf 4 des Landespressegesetzes ein Auskunftsrecht geltend gemacht werden kann. Zwar werde die Kirchensteuer mit Hilfe der Finanzämter eingezogen, doch handele es sich dabei um die Mitgliederbeiträge. "Es sind nicht öffentliche Mittel des Staates." Das Gericht ließ eine Berufung gegen die Entscheidung zu.

Joeres beruft sich in ihrer Klage auf die staatliche Auskunftspflicht gegenüber Journalisten. Diese gelte auch für die Kirche, da deren Kirchensteuer vom Staat eingezogen werde. Das Verwaltungsgericht hatte in der vergangenen Woche jedoch entschieden, der presserechtliche Auskunftsanspruch scheitere in diesem Fall daran, dass es sich bei der Kirche nicht um eine Behörde handele.

Zwar sei das Erheben der Kirchensteuer eine hoheitliche Aufgabe, doch die Verwendung der Mittel gehöre dann in den kirchlichen Bereich, entschied das Gericht. Die Anlageentscheidungen seien eine "innerkirchliche Angelegenheit" und fielen unter die religiöse Selbstbestimmung. Das Erzbistum Köln, gegen das sich die Klage konkret richtet, betont, es lege bereits transparent offen, was mit den Kirchensteuermitteln geschehe.

Anlage "nach ethisch-nachhaltigen Grundsätzen"

"Jeder Euro aus der Kirchensteuer, den die Mitglieder uns zur Verfügung stellen, wird für kirchliche Aufgaben eingesetzt. Darüber entscheiden überwiegend gewählte Vertreter der Mitglieder", erklärt Generalvikar Markus Hofmann. "Seelsorge, Caritas und Bildung stehen dabei im Mittelpunkt.

In Umfragen bestätigen uns die Menschen – nicht nur Katholiken –, dass sie diesen Einsatz sehr schätzen. Mittel, die zur Vorsorge langfristiger Verpflichtungen dienen, legen wir ausnahmslos nach ethisch-nachhaltigen Grundsätzen an. Dazu gibt es volle Transparenz und regelmäßige Berichte."

(Erzbistum Köln)


Generalvikar Msgr. Dr. Markus Hofmann (DR)
Generalvikar Msgr. Dr. Markus Hofmann / ( DR )
Quelle:
dpa