Fragen und Antworten: Katholiken wählen neue Kirchenvorstände

Wenn Gemeinden unternehmerisch agieren

In den katholischen Gemeinden Nordrhein-Westfalens wird am kommenden Wochenende gewählt. Die Mitglieder bestimmen über ihre neuen Kirchenvorstände. Doch wer wird da eigentlich gewählt und wofür? Fragen und Antworten.

Archiv: Wahl des Kirchenvorstandes in der Kirchengemeinde Sankt Sebastian in Bonn  / © Jörg Loeffke (KNA)
Archiv: Wahl des Kirchenvorstandes in der Kirchengemeinde Sankt Sebastian in Bonn / © Jörg Loeffke ( KNA )

Was ist der Kirchenvorstand?

In Gemeinden gibt es natürlich seelsorgerische Aufgaben. Aber nicht nur. Auch hier muss der Haushaltsplan aufgestellt werden, der Jahresabschluss muss genehmigt werden. Die Kirchengemeinden müssen sich um ihre Grundstücke kümmern. Ob sie ein neues Grundstück erwerben, kaufen, vermieten oder  verpachten. Ähnlich wie bei Privatpersonen und Unternehmen müssen Verträge eingereicht oder Darlehen aufgenommen werden. Auch werden Kirchengrundstücke und Gebäude älter und müssen instand gehalten werden.

Zudem gibt es in Gemeinden direkte Angestellte, wie etwa den Küster, den Organisten und Personal im Pfarrbüro. Auch in den unterschiedlichen Einrichtungen, wie etwa Kindergärten, Kindertagesstätten wird Personal eingestellt. Genau dies verwaltetet der Kirchenvorstand.

Trocken ausgedrückt: Er ist das Verwaltungsorgan einer Kirchengemeinde und mit Leitung und Verwaltungsaufgaben beauftragt.

Beauftragt von wem?

Das Kirchenrecht bestimmt, dass in jeder Pfarrgemeinde ein Vermögensverwaltungsrat bestehen muss. In den Bistümern in Nordrhein-Westfalen heißt dieser Kirchenvorstand.

Wie oft wird ein Kirchenvorstand neu gewählt?

Das ist sehr unterschiedlich. Das hängt von den Diözesen und auch den einzelnen Bundesländern ab, weil es natürlich auch Staatskirchenrecht betrifft. In den Bistümern in Nordrhein-Westfalen beträgt die Amtszeit für den Kirchenvorstand sechs Jahre. Allerdings ist es im Erzbistum Köln so, dass alle drei Jahre jeweils die Hälfte des Gremiums neu gewählt wird, sodass ein gewisses Maß an Kontinuität gewährleistet ist.

Wer sitzt im Kirchenvorstand?

Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pfarrer oder dem von der Bischöflichen Behörde mit der Leitung der Gemeinde betrauten Geistlichen als Vorsitzenden, der Vikar oder Kaplan und aus den gewählten Mitgliedern aus der Gemeinde. Ist kein Kaplan vorhanden, sondern ein hauptamtlicher Diakon, so gehört dieser auch dem Kirchenvorstand an.

Wie viele Kirchenvorstandsmitglieder es in den Gemeinden gibt, das hängt davon ab, wie groß die Gemeinde ist. Die Zahl der gewählten Mitglieder beträgt in Gemeinden bis 1.500 Gläubigen sechs, bis 5.000 Gläubigen acht, bis 10.000 Gläubigen zehn und in größeren Gemeinden sechzehn.

Welche Voraussetzungen muss man als Kandidat haben?

Für die Gemeindemitglieder, die in den Kirchenvorstand gewählt werden, liegen die Hürden aufgrund der höheren Verantwortung hoch. Wählbar ist erst einmal grundsätzlich jedes Gemeindemitglied, das seinen ersten Wohnsitz seit mindestens einem Jahr in der Pfarrei hat. Außerdem liegt auch das Mindestalter bei 21 Jahren. Von Vorteil ist natürlich auch, wenn der Kandidat hier Berufserfahrung oder zumindest Interesse in den Bereichen Personal, Liegenschaften, Baumaßnahmen und Finanzen vorweisen kann. Das sind etwa Leute, die bei der Bank arbeiten, die Personalverantwortung haben, aber auch Architekten oder Ingenieure.

Was passiert denn, wenn sich nicht genügend Kandidaten zur Wahl aufstellen lassen?

Kirchenvorstandsmitglieder sind aufgerufen, den Pfarrer im Bereich der Vermögensverwaltung zu entlasten, um ihm einen größeren Freiraum für die Aufgaben der Seelsorge zu ermöglichen. Wenn sich keine Kandidaten mehr für den Kirchenvorstand finden lassen, dann fehlt in der selbstständigen Pfarrgemeinde das handelnde Organ.

Dann wird der Leitende Pfarrer vorübergehend zum Vermögensverwalter ernannt werden und entscheidet dann allein über das Kirchenvermögen. Langfristig steht dann die Selbstständigkeit der Pfarrgemeinde auf dem Spiel. Diese müsste letztendlich aufgelöst und auch mit einer anderen verschmolzen werden.


Quelle:
DR