Rekowski begrüßt Gerichtsentscheidung zum Hambacher Forst

Wald darf vorerst nicht gerodet werden

Präses Manfred Rekowski begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW zum vorläufigen Rodungsstopp im Hambacher Forst. Das Gericht hatte die Abholzung untersagt. Zugleich darf eine für Samstag geplante Großdemonstration stattfinden.

Ein Plakat mit Aufschrift "Stop Kohle" hängt am Rande des Hambacher Forstes / © Oliver Berg (dpa)
Ein Plakat mit Aufschrift "Stop Kohle" hängt am Rande des Hambacher Forstes / © Oliver Berg ( dpa )

Mit dem Rodungsstopp "können ohne den Druck, dass Fakten geschaffen werden, weitere Gespräche unter allen Beteiligten geführt werden und es kann gemeinsam nach einer Lösung gesucht werden", schrieb der rheinische Präses Manfred Rekowski am Freitag in seinem Blog. Zum Gespräch gebe es keine Alternative.

Arbeitsplätze und Klimaschutz nicht gegeneinander ausspielen

"In der Region leben fast eine halbe Million evangelische Gemeindeglieder, darunter sowohl RWE-Beschäftigte, deren Arbeitsplatz bislang an der Braunkohle hängt, als auch Familien, die ihre Dörfer verlassen mussten oder deren Dörfer von Abriss bedroht sind", schreibt Rekowski. Sein Eindruck sei, dass die Menschen im Wesentlichen die Frage nach der Zukunftsplanung für die Region umtreibe. "Dass ein grundlegender Strukturwandel für ein Leben nach der Braunkohle erfolgen muss, ist für alle offenkundig", erläuterte der Präses.

"Aus meiner Sicht ist es ein gravierender Fehler, wenn Politik einen Beschluss über einen Einstieg in den Ausstieg aus der Braunkohle immer weiter hinausschiebt", erklärte er. Es sei unverantwortlich, Menschen ohne klare Perspektive zu lassen. "Je früher ein Beschluss zum Ausstieg kommt, je mehr Zeit zur Verfügung steht, desto größer sind die Chancen den nötigen Strukturwandel sozialverträglich und ökonomisch akzeptabel hinzubekommen", betonte Rekowski. Arbeitsplätze und Klimaschutz dürften dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Das Oberverwaltungsgericht entschied in einem Eilbeschluss, dass die RWE Power AG das Waldgebiet vorläufig nicht abholzen darf. Das Verbot gilt solange, bis über die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutzes Deutschland (BUND) NRW gegen den Hauptbetriebsplan 2018 bis 2020 für den Braunkohletagebau Hambach entschieden ist (AZ.: 11 B 1129/18). Der Beschluss erging nur einen Tag nach dem Verbot einer für Samstag geplanten Groß-Demo am Hambacher Forst, bei der bis zu 20.000 Menschen gegen die drohende Rodung des Waldes protestieren wollen.

Für Samstag geplante Großdemonstration darf stattfinden

Die Demonstration gegen die Abholzung des Hambacher Forsts an diesem Samstag darf stattfinden. Nachdem die Protestaktion zunächst verboten worden war, gab das Verwaltungsgerichts Aachen am Freitag dem Eilantrag des Vereins "Naturfreunde Deutschland" statt. Die Polizei könne dennoch Auflagen erlassen, mit denen bestehende Sicherheitsbedenken entschärft werden könnten, teilte die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen am Freitag mit. (Aktenzeichen: 6 L1490/18)

Es spreche Überwiegendes dafür, dass das Verbot der Demonstration rechtswidrig sei, hieß es in der Urteilsbegründung. Das Gericht teile die Sicherheitsbedenken der Polizei nicht. Solche Bedenken seien zu erörtern und durch Auflagen abzuschaffen. Erst wenn trotz solcher Auflagen aufgrund des Ablaufs der Versammlung, der örtlichen Gegebenheiten oder aufgrund der Besonderheiten des An- und Abreiseverkehrs eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben beispielsweise von Versammlungsteilnehmern bestehen würde, komme ein Verbot der Versammlung als äußerstes Mittel in Betracht. Für das Gericht sei erkennbar, dass den Sicherheitsbedenken nicht furch Auflagen Rechnung getragen werden könne.

Zuvor hatte die Grünen-Fraktion im Landtag an die nordrhein-westfälische Landesregierung appelliert, "mit allen Beteiligten nach einer Möglichkeit zu suchen, die friedliche Demonstration am Samstag stattfinden zu lassen". Es dürfe nicht der der Eindruck entstehen, dass "in NRW die grundgesetzlich verbriefte Versammlungsfreiheit auf Geheiß von RWE eingeschränkt wird".

"Meilenstein für die Anti-Kohle-Bewegung"

Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser bewertete den Eilbeschluss als "Meilenstein für die Anti-Kohle-Bewegung". Die Entscheidung gebe der sogenannten Kohlekommission "den nötigen Raum für ihre eigentliche Arbeit". Nun könne ein Fahrplan ausgearbeitet werden, um bis 2020 den Ausstieg aus Braunkohleverstromung zu erreichen.

Bis 2040 plant der Essener Energiekonzern im Hambacher Forst den Abbau von insgesamt 2,4 Milliarden Tonnen Braunkohle. Die mit Besetzungen verbundenen Proteste gegen die Abholzung eines derzeit noch verbliebenen Waldstücks gelten als Sinnbild für den Widerstand gegen den Kohle-Abbau in Deutschland.


Manfred Rekowski / © Thomas Frey (dpa)
Manfred Rekowski / © Thomas Frey ( dpa )
Quelle:
epd , KNA