Damit sollen Familien und Einzelpersonen gefördert werden, die wegen ihrer finanziellen Situation, aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung hilfsbedürftig sind. Um die Förderung beantragen zu können, brauchen Bedürftige den Nachweis eines Seelsorgers oder einer Betreuungskraft, wie das Erzbistum am Mittwoch in Köln mitteilte.
Finanziert werde der Fonds aus Nachlässen und Schenkungen, die dem Erzbistum mit der Auflage zugewendet wurden, bedürftige Einzelpersonen und Familien zu unterstützen. Dazu seien zehn Sondervermögen zusammengefasst worden.