Katholische Kirche warnt vor Änderung des NRW-Schulrechts

Gegen "religionsfreie Räume"

Die katholische Kirche in Nordrhein-Westfalen verteidigt religiöse Symbole an den Schulen in Nordrhein-Westfalen. In einer Stellungnahme an den Düsseldorfer Landtag warnt das Katholische Büro vor religionsfreien Räumen.

879 katholische Bekenntnisgrundschulen gibt es in NRW (dpa)
879 katholische Bekenntnisgrundschulen gibt es in NRW / ( dpa )

Es müsse vermieden werden, dass Dritte gegen religiöse Symbole vorgehen könnten, weil sie für sich persönlich dadurch den Schulfrieden gefährdet sehen. In der Stellungnahme warnt das Katholische Büro der NRW-Bischöfe davor, mit der geplanten Änderung des Schulrechts "im Ergebnis religionsfreie Räume vorzuzeichnen".

Nach Entscheid des Bundesverfassungsgerichts

Im Landesparlament wird derzeit eine Änderung des Schulgesetzes beraten, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 13. März das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an NRW-Schulen für rechtswidrig erklärt hatte. Die Karlsruher Richter hatten festgestellt, dass ein gesetzliches Privileg für christlich-abendländische Werte an den Schulen nicht mit der Verfassung vereinbar sei. Deshalb haben sich die rot-grüne Regierungskoalition und die CDU-Opposition entschieden, die Privilegierung christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte aus dem Schulgesetz ersatzlos zu streichen.

Das Katholische Büro empfiehlt den Abgeordneten, in der Gesetzesneufassung Lehrern zu verbieten, "politische, religiöse, weltanschauliche oder ähnliche äußere Bekundungen abzugeben", welche die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern gefährdeten oder den Schulfrieden störten. Besonders müsse ein äußeres Verhalten von Lehrkräften für unzulässig erklärt werden, das gegen Menschenwürde, Gleichberechtigung, Freiheitsgrundrechte oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftrete, schreibt der Leiter des Katholischen Büros, Antonius Hamers, an das Landesparlament. Es sei "eine Selbstverständlichkeit", dass die gesamte christliche Symbolik nicht unter einen solchen Ausschluss falle.

Für die christlich-humanistische Tradition

Das Bundesverfassungsgericht sieht das Grundrecht der positiven Religionsfreiheit bei der Auslegung des geltenden NRW-Schulrechts an die öffentliche Billigung oder Missbilligung Dritter gebunden. Daher tritt die katholische Kirche dafür ein, bei der Gesetzesneufassung sicherzustellen, "dass politische, religiöse oder weltanschauliche Bekundungen nicht von ihrer Wirkung gegenüber Dritten", sondern von ihrer inhaltlichen Bedeutung beurteilt werden. Es müsse vermieden werden, dass es zu Störungen des Schulfriedens komme, weil von Dritten das Ziel verfolgt werde, "gegen religiöse Symbolik vorzugehen".

Der Verein katholischer Lehrerinnen (VKDL) befürchtet eine "Manipulation und Indoktrination" der Schülerschaft durch Lehrkräfte. Das muslimische Kopftuch könne nicht als "unpolitisches, ausschließlich religiöses Symbol" betrachtet werden, da es zugleich ein "bestimmtes Frauenbild" bekunde, heißt es in einer Stellungnahme des VKDL NRW. Die Neutralitätspflicht der Lehrkräfte sei mit dem Kopftuch nicht in Einklang zu bringen. Zugleich bedauert der Verein, dass eine Privilegierung der christlich-abendländischen Kulturwerte nach dem Kopftuchurteil aus dem NRW-Schulgesetz gestrichen werden sollen. Die christlich-humanistischen Bildungswerte und Traditionen seien schließlich die Basis für das "friedliche Miteinander einer multikulturellen Gesellschaft".


Quelle:
KNA