Prälat Heße leitet das Erzbistum in der Zeit der Vakanz

Metropolitankapitel wählt Diözesanadministrator

Das Kölner Metropolitankapitel hat nach Eintritt der Vakanz im Erzbistum Köln den bisherigen Generalvikar des Erzbischofs von Köln, Prälat Dr. Stefan Heße, zum Diözesanadministrator gewählt. Die Wahl fand am Freitagnachmittag statt.

Diözesanadministrator Prälat Stefan Heße / © Michael Kasiske
Diözesanadministrator Prälat Stefan Heße / © Michael Kasiske

Gemäß den Bestimmungen des Kirchenrechts leitet der Diözesanadministrator das Erzbistum bis zur Neuwahl und Amtseinführung eines neuen Erzbischofs. Stefan Heße wurde am 7. August 1966 in Köln geboren. Nach dem 1986 absolvierten Abitur studierte er Philosophie und Theologie in Bonn und Regensburg. 1993 wurde er im Hohen Dom zu Köln durch Erzbischof Joachim Kardinal Meisner zum Priester geweiht und war anschließend als Kaplan in Bergheim an der Erft tätig. 1997 wurde er Repetent am Erzbischöflichen Theologenkonvikt Collegium Albertinum in Bonn. 2001 promovierte er zum Doktor der Theologie mit einer Arbeit über die Theologie der Berufung bei Hans Urs von Balthasar. Seit 2003 arbeitet er im Generalvikariat, zunächst als Abteilungsleiter in der Hauptabteilung Seelsorge-Personal, deren Leitung er 2006 übernahm. Seitdem war er auch stellvertretender Generalvikar. Im gleichen Jahr wurde er Diözesanbeauftragter für Hörfunk und Fernsehen. 2011 wurde er in das Kölner Domkapitel berufen. Am 16. März 2012 übernahm er das Amt des Generalvikars.

Laut Kirchenrecht muss der Diözesanadministrator dem Nuntius, dem ständigen Vertreter des Papstes in einem Land, einen "ausführlichen und sorgfältigen Bericht über den Stand und die Erfordernisse der Diözese" liefern. Der Administrator darf in seiner Amtszeit keine grundlegenden Entscheidungen treffen, zum Beispiel Pfarrer ernennen. Im Kirchenrecht gilt der Grundsatz: "Sede vacante nihil innovetur" ("Während der Bischofsstuhl leer ist, darf nichts verändert werden.") Ansonsten hat der Diözesan­administrator die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Diözesanbischof.


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