Erzbistum stellt Präventionsbeauftragen und Präventionsordnung vor

Aufarbeitung und Vorsorge

Im Erzbistum Köln soll künftig der 41-jährige Oliver Vogt Maßnahmen zur Vermeidung von Missbrauch koordinieren und entsprechende Fortbildungen konzipieren. Am Montag stellte Generalvikar Dr. Dominik Schwaderlapp Vogt und eine neue Präventionsordnung der Öffentlichkeit vor. Sie beinhaltet u.a. eine Selbstverpflichtung aller rund 200.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Stellte den neuen Missbrauchsbeauftragten vor: Generalvikar Dr. Schwaderlapp / © Boecker
Stellte den neuen Missbrauchsbeauftragten vor: Generalvikar Dr. Schwaderlapp / © Boecker

Der 41-Jährige Vogt hat die Aufgabe, präventive Maßnahmen gegen den sexuellen und sonstigen Missbrauch von Kindern zu konzipieren und durchzuführen. "Neben der Aufarbeitung der im vergangenen Jahr bekannt gewordenen Fälle sexuellen Missbrauchs widmen wir uns nun auch der Vorsorge, um zukünftig so weit wie möglich solche Fälle zu verhindern", erklärte Generalvikar Dominik Schwaderlapp in einer Pressekonferenz am Montag.



Oliver Vogt ist Sozialarbeiter und Betriebswirt der Fachrichtung Sozialwesen. Vier Jahre lang hatte er das Katholische Jugendamt in Wuppertal geleitet und ist seit drei Jahren Referatsleiter in der Jugendseelsorge des Erzbistums Köln. Auf der neu geschaffenen Stelle des Präventionsbeauftragten hat er nun viele und umfangreiche Aufgaben. Unter anderem muss er Schulungen für die Mitarbeiter organisieren, in denen über Strategien von Tätern, den Umgang mit Nähe und Distanz und die Konfliktfähigkeit gesprochen wird. Jeder der bis zu 200.000 haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter des Erzbistums Köln im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen muss an einer solchen Schulung teilnehmen. Alle haupt-und ehrenamtlichen Mitarbeiter müssen zusätzlich eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen, in der die Rechte und die Würde der jungen Menschen betont werden.



Verantwortung jedes Einzelnen

"Wir sensibilisieren auf diese Weise die Mitarbeiter und betonen zugleich die Verantwortung jedes Einzelnen", erklärte Generalvikar Schwaderlapp. Außerdem betonte er: "Die Würde des Menschen hat ihren Ursprung in unserem christlichen Menschenbild, das jeden Menschen als Abbild Gottes sieht", betont Generalvikar Schwaderlapp. Die Mitarbeiter verpflichten sich deswegen mit ihrer Unterschrift, gegen seelische, körperliche oder sexuelle Gewalt vorzugehen. "Die Selbstverpflichtungserklärung wendet sich in einer pädagogischen Sprache gegen jede Form von Gewalt", erklärt Vogt. Unter anderem heißt es in der Erklärung: "Ich unterstütze die Mädchen und Jungen, junge Frauen und Männer in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen, glaubens- und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten". Die rund 20.000 hauptberuflichen Mitarbeiter müssen außerdem noch bis Ende September ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.



"Wird das Zeugnis nicht vorgelegt oder ist darauf ein einschlägiger Vermerk, kann

derjenige die Stelle nicht behalten oder annehmen", betont Vogt. Angeregt durch die Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz hatten sich die Diözesen in Nordrhein-Westfalen auf gemeinsame Anforderungen und Vorgaben geeinigt. Diese Vorgaben hat das Erzbistum Köln in der "Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen" umgesetzt, die am 1. April in Kraft getreten ist. Der neue Präventionsbeauftragte Oliver Vogt ist per Mail unter der Adresse praevention@erzbistum-koeln.de oder unter Telefon (0221) 16 42 15 00 erreichbar.