Bundestag beschließt Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Schrittweise Ausweitung

Der Bundestag hat einen Rechtsanspruch für Grundschulkinder auf Ganztagsbetreuung beschlossen. Der Rechtsanspruch soll zunächst ab 2026 für die erste Klassenstufe gelten und bis 2030 Jahr für Jahr bis zur vierten Klasse ausgeweitet werden.

Schulkinder mit Ranzen / © Romrodphoto (shutterstock)

Der Bundesrat muss dem am Freitag beschlossenen Gesetz noch zustimmen.

Finanzierung über Änderung der Umsatzsteuerverteilung

Zur Realisierung des Rechtsanspruchs stellt der Bund Ländern und Kommunen Investitionshilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Darüber hinaus soll er sich auch an den laufenden Betriebskosten beteiligen. Finanziert werden soll dies über eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder. So sollen im Jahr 2026 rund 100 Millionen Euro, 2027 rund 340 Millionen Euro, 2028 rund 580 Millionen Euro und 2029 rund 820 Millionen Euro an die Länder fließen. In den Folgejahren rechnet der Bund mit rund 960 Millionen Euro, die an die Länder umverteilt werden sollen.

Das Gesetz sieht vor, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel für Investitionskosten nicht nur für den Neubau, den Umbau sowie die Sanierung der kommunalen Bildungsinfrastruktur verwendet werden dürfen, sondern auch für die Ausstattung, soweit damit zusätzliche Betreuungsplätze oder räumliche Kapazitäten geschaffen werden. Zudem wird im Ganztagsfinanzierungsgesetz die Frist zum Erwerb von Anwartschaften auf die Bonusmittel um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Rechte der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnte unterdessen dazu, den angestrebten Ausbau der Betreuung konsequent an den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention auszurichten. Bei der Erarbeitung von Ganztagskonzepten in den Schulen sei es wichtig, nicht nur Lehrende, Erzieherinnen und Erzieher sowie Eltern einzubeziehen, sondern vor allem die Rechte und Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen, sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann.

Wichtig sei zudem die dauerhafte Finanzierung und Einhaltung von Qualitätsstandards. Ein rein quantitativer Ausbau von Betreuungsplätzen ohne ausreichende Qualitätssicherung widerspreche der in der Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls. Wichtigstes Kriterium müsse daher das psychische und physische Wohlergehen der Kinder sein.


Quelle:
KNA