Menschenrechtler verteidigen Istanbul-Konvention

"Katastrophale Auswirkungen"

Zum zehnten Jahrestag der Istanbul-Konvention an diesem Dienstag betonen Menschenrechtsorganisationen die Bedeutung dieses Abkommens. Es definiert geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen als Menschenrechtsverletzung. 

Symbolbild Gewalt an Frauen / © 271 EAK MOTO (shutterstock)
Symbolbild Gewalt an Frauen / © 271 EAK MOTO ( shutterstock )

Der Rückzug der Türkei und Ankündigungen anderer Staaten, die Konvention nicht zu ratifizieren, dürften von der europäischen Staatengemeinschaft nicht hingenommen werden, fordert Amnesty International.

Human Rights Watch rief die Unterzeichnerstaaten auf, ihre Anstrengungen gegen Gewalt an Frauen zu verdoppeln. Amnesty rief für Dienstag einen internationalen Aktionstag unter dem Motto "Die Istanbul-Konvention rettet Leben" aus.

Anstieg von häuslicher Gewalt währed Corona-Pandemie

Die Menschenrechtler verweisen auf einen deutlichen Anstieg von Berichten häuslicher Gewalt im Zuge der Corona-Lockdowns. Seit Ausbruch der Covid-19-Pandemie verzeichneten Notrufstellen und Frauenhäuser in ganz Europa alarmierend mehr Anrufe betroffener Frauen.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden dort im vergangenen Jahr 266 Frauen durch geschlechtsspezifische Gewalt getötet. Frauenorganisationen legten weit höhere Zahlen vor.

"Katastrophale Auswirkungen"

"Ausgerechnet in dieser Situation" habe die Türkei im März beschlossen, aus dem Vertrag auszusteigen, beklagt Amnesty. Das werde "katastrophale Auswirkungen auf die Rechte von Frauen und Mädchen in der Türkei haben", so die Expertin der Organisation, Dominique Renault.

Die europäische Staatengemeinschaft stehe in der Pflicht, alles daran zu setzen, dass die Istanbul-Konvention nicht durch weitere Austritte untergraben wird, meint Amnesty International. Ein Rückzug sende Frauen "das Signal, dass es ihre persönliche Sicherheit und ihr Wohlergehen nicht wert sind, geschützt zu werden", erklärte Renault.

"Noch nicht vollständig umgesetzt"

Der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) betonte, nach wie vor sei die Konvention noch nicht vollständig umgesetzt. Geschlechterspezifische Gewalt existiere weiterhin, obwohl sie eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung darstelle, erklärt KDFB-Präsidentin Maria Flachsbarth.

In Zeiten mit erkennbar zunehmendem Antifeminismus, in der Länder ihren Austritt aus der gemeinsamen Konvention verkündeten und häusliche Gewalt in der Corona-Pandemie zugenommen habe, sei ein Eintreten gegen Gewalt an Frauen und Mädchen unerlässlich. Es sei wichtig auch gegen digitale Gewalt wie Hate Speech, Cybermobbing vorzugehen, so Flachsbarth.

Gut zugängliches Schutzkonzept gefordert

Das Deutsche Institut für Menschenrechte nannte ein flächendeckendes und gut finanziertes Schutz- und Unterstützungssystem im Kampf gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt die beste Prävention vor Gewalt.

Es müsse für Frauen in unterschiedlichen Lebenslagen gut zugänglich sein, sei es für Frauen mit Behinderung oder für Frauen, die kein Deutsch sprächen, sagte die Direktorin, Beate Rudolf. Die Unterstützung der Betroffenen müsse verstärkt im Fokus der politischen Maßnahmen stehen.

Möglicher Austritt der Türkei zum 1. Juli

Die Türkei war der erste von 13 Erstunterzeichnerstaaten, der die Konvention ratifizierte. Sie wurde am 11. Mai 2011 von 13 Mitgliedstaaten des Europarats in Istanbul unterzeichnet.

Bis März 2020 wurde das Übereinkommen von 45 Staaten unterzeichnet und von 34 ratifiziert. Wenn die türkische Entscheidung nicht rückgängig gemacht wird, tritt der Austritt am 1. Juli in Kraft.

Länder, die die Konvention ratifiziert haben, darunter auch Deutschland, sind verpflichtet, die Überlebenden der Gewalt zu schützen und zu unterstützen. Sie müssen zudem Dienstleistungen wie Notrufe, Frauenhäuser, medizinische Leistungen, Beratung und rechtlichen Beistand einrichten.


Quelle:
KNA
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