Daten zu Corona-Zeit wohl erst 2022

Wieder mehr Scheidungen

Die Zahl der Ehescheidungen in Deutschland ist erstmals seit 2012 wieder leicht gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte, wurden 2019 durch richterlichen Beschluss etwa 149.000 Ehen geschieden.

Symbolbild Scheidung / © Patrick Pleul (dpa)
Symbolbild Scheidung / © Patrick Pleul ( dpa )

Das sind knapp 1.000 Fälle oder 0,6 Prozent mehr als 2018. Die Zahl der Ehescheidungen ist nun etwa wieder da, wo sie Anfang der 1990er Jahr gelegen hatte. 1993 gab es 156.000 Ehescheidungen in Deutschland, danach stieg die Kurve bis 2003 auf den Höchststand von 214.000 an und sank dann auf 179.000 im Jahr 2012 und von da auf 148.000 vor zwei Jahren. 2019 gab es nun erstmals wieder eine leichte Zunahme, und zwar auf 149.000 Scheidungen.

Zum ersten Mal wurden Scheidungen gleichgeschlechtlicher Ehepaare erfasst: Rund 100 gleichgeschlechtliche Ehen wurden 2019 geschieden.

Ehen im Durchschnitt länger als vor 25 Jahren

Etwa 26.000 (17,3 Prozent) aller geschiedenen Paare waren bereits mindestens im 25. Jahr verheiratet. Im Durchschnitt blickten die Paare auf 14 Jahre und 10 Monate Ehedauer zurück. Vor 25 Jahren waren Ehen bereits nach durchschnittlich 12 Jahren und 5 Monaten geschieden worden. Mitverantwortlich hierfür war der niedrigere Anteil geschiedener Langzeitehen: 1994 wurden mit 17.000 nur 10,4 Prozent der geschiedenen Paare im Jahr ihrer Silberhochzeit oder danach geschieden.

Etwa die Hälfte der 2019 geschiedenen Ehepaare hatte minderjährige Kinder. Insgesamt waren im Jahr 2019 etwa 122.000 Minderjährige von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.

Die meisten der 2019 geschiedenen Ehen - 82,2 Prozent - wurden nach einer vorherigen Trennungszeit von einem Jahr geschieden. Die Scheidungen nach dreijähriger Trennung machten einen Anteil von 16,8 Prozent aus. Bei nur 1 Prozent waren die Regelungen zur Scheidung vor einjähriger Trennung oder andere Vorschriften maßgebend.

Mögliche Auswirkungen des Coronavirus erst später absehbar

In etwas mehr als der Hälfte aller Fälle sei der Scheidungsantrag von der Ehefrau gestellt worden, teilte das Bundesamt auf Anfrage mit. Bei nur 7,4 Prozent der Fälle sei der Antrag von beiden Ehepartnern zusammen eingereicht worden. Bei 4,4 Prozent habe der Ehemann oder die Ehefrau dem vom anderen Ehepartner gestellten Antrag nicht zugestimmt, während bei 88,2 Prozent der Ehescheidungen der Antrag jeweils mit Zustimmung gestellt worden sei.

Eine Online-Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey, wonach sich die Zahl der Scheidungen in Deutschland infolge der Corona-Einschränkungen voraussichtlich um ein Fünffaches erhöhen kann, wollte das Bundesamt nicht näher kommentieren. Die zuständige Abteilung wies aber darauf hin, dass es bei einer Scheidung vom Entschluss der Ehepartner bis zur gerichtlichen Entscheidung normalerweise mehrere Jahre dauere, denn dazwischen liege das übliche Trennungsjahr und die Besprechungen mit dem Rechtsanwalt. "Bis wir also die Scheidungszahlen für die Corona-Zeit 2020 vorliegen haben, dürften noch rund zwei Jahre vergehen", hieß es beim Statistikamt. Erst 2022 könnte es also flächendeckende bundesweite Zahlen dazu geben, in welchem Ausmaß die Corona-Zeit Ehepartner auseinandergebracht hat.


Quelle:
KNA