Wenn der Unterhaltsvorschuss zum Zuschuss wird

Der Unterhaltspflichtige bleibt der große Unbekannte

In Deutschland gibt es rund 1,5 Millionen Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern. Zwei Jahre nach der Reform des Unterhaltsvorschusses will der Staat säumige Elternteile - meist Väter - stärker zur Kasse bitten. Doch das ist gar nicht so einfach.

Autor/in:
Alexander Riedel
Alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern / © Littlekidmoment (shutterstock)
Alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern / © Littlekidmoment ( shutterstock )

Katja Lauth gehört zu den Alleinerziehenden, die von der Reform des Unterhaltsvorschusses profitieren. Für ihren Anfang 2018 geborenen Sohn bekommt die Berlinerin die staatliche Leistung deutlich länger, als es früher möglich gewesen wäre. Seit 2017 hilft der Staat nicht mehr höchstens 6, sondern bis zu 18 Jahre lang aus, wenn der Vater nicht zahlen kann oder will.

Alleinerziehend ist Lauth von Anfang an. Der Vater passt zwar immer mal wieder auf das gemeinsame Kind auf, doch Unterhalt zahlt er nicht - er studiert und verdient nicht genug. Für solche Fälle - oder wenn der unterhaltspflichtige Elternteil unbekannt ist oder einfach nicht zahlt - gibt es den Vorschuss vom Staat. Ohne diesen, so sagt die 30-Jährige, wäre sie vielleicht auf Hartz IV angewiesen.

Aus "verdeckter Armut" herausgekommen

Für Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) ist die Reform daher ein Erfolg. Viele Menschen seien aus "verdeckter Armut" herausgekommen, erklärte sie im Frühjahr. Vor der Reform wurden rund 410.000 Kinder und Jugendliche unterstützt, Ende vergangenen Jahres waren es laut Ministerium schon etwa 806.000 - fast eine Verdoppelung. 2,1 Milliarden Euro kostete das den Staat 2018.

De facto wird der Vorschuss dabei meist wie ein Zuschuss genutzt. Nur 13 Prozent des Geldes holte sich der Staat im vergangenen Jahr zurück. Vor der Reform lag die "Rückgriffsquote" noch bei 23 Prozent. Zwischen den Bundesländern gibt es große Unterschiede: Während Bayern im vergangenen Jahr auf eine Quote von 20 Prozent und Baden-Württemberg auf 19 Prozent kamen, dümpelten Bremen und Hamburg bei 6 und 8 Prozent.

So wie in Bayern?

Das könnte daran liegen, dass in vielen Ländern die Jugendämter mit dieser Aufgabe betraut sind. Die aber seien eigentlich nicht fürs Geldeintreiben zuständig, sagt Andreas Peichl, Leiter des ifo Zentrums für Makroökonomik und Befragungen. "Besser wäre, dies über die Finanzämter zu machen - so wie in Bayern." Auch Nordrhein-Westfalen lässt das Geld seit Anfang Juli über die Finanzverwaltung zurückholen.

Für einen zentralen Rückgriff spricht sich ebenso der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, aus. "Damit würden die Kommunen auch personell entlastet, sie könnten die Antragsbearbeitung beschleunigen und sich verstärkt um die tatsächlich Betroffenen kümmern."

"Legal arm rechnen"

Aus Sicht des Familienministeriums holten sich die Kommunen zuletzt auch deshalb so wenig Geld zurück, weil sie zunächst die hohe Zahl von Anträgen abarbeiten mussten. Inzwischen habe sich die Lage aber stabilisiert, jetzt müssten Länder und Kommunen das Thema wieder stärker angehen. Ein hundertprozentiger Rückgriff sei allerdings unerreichbar. Denn der größere Teil der säumigen Unterhaltspflichtigen könne einfach nicht zahlen.

Wie viele tatsächlich nicht zahlen können und wie viele sich nur "legal arm rechnen", wie ifo-Forscher Peichl es formuliert, ist unklar. Klar ist: Es gibt rund 1,5 Millionen Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern. Fast 90 Prozent sind Mütter. Etwa die Hälfte bekommt früheren Studien zufolge keinen Unterhalt vom anderen Elternteil, ein Viertel zu wenig, und nur ein Viertel erhält die eigentlich vorgeschriebene Mindestsumme oder mehr.

Sowohl am ifo Zentrum als auch im Familienministerium arbeitet man an genaueren Untersuchungen zu den Unterhaltspflichtigen. Übergeordnetes Ziel der Regierung bleibt, dass der staatliche Vorschuss möglichst nur vorübergehend nötig ist. Im Fall von Katja Lauth etwa könnte der Vater nach dem Studium zahlungsfähig sein.


Quelle:
KNA