Was ändert sich im kommenden Jahr für Familien?

Mehr Kindergeld und Rückkehrrecht auf Vollzeit

Es hat gedauert, bis nach der Bundestagswahl 2017 eine neue Regierung stand. Trotzdem hat sie in ihrer kurzen Amtszeit schon einige Gesetze auf den Weg gebracht, die Familien entlasten. Die wichtigsten Reformen für 2019.

Autor/in:
Birgit Wilke
Familie mit Kindern / © Bernd Wüstneck (dpa)
Familie mit Kindern / © Bernd Wüstneck ( dpa )

Mehr Kindergeld: Auf diese Erhöhung müssen Familien noch etwas warten. Ab dem 1. Juli 2019 gibt es eine monatliche Erhöhung um zehn Euro. Dann erhalten Familien für das erste und zweite Kind je 204 Euro, für das dritte 210 und ab dem vierten Kind 235 Euro.

Steuerliche Entlastung für Familien: Der steuerliche Kinderfreibetrag wird ab 1. Januar von derzeit 7.428 um 192 auf7.620 Euro angehoben. Ein Jahr später steigt der Kinderfreibetrag um weitere 192 Euro auf dann 7.812 Euro. Der Grundfreibetrag zur Sicherung des Existenzminimums (derzeit 9.000 Euro) wird ebenfalls erhöht - 2019 um 168 Euro, 2020 um weitere 240 Euro.

Baukindergeld: Diese Unterstützung für das eigenes Haus oder die eigene Wohnung läuft bereits. Das Baukindergeld kann rückwirkend zum 1. Januar 2018 beantragt werden. Dabei zahlt der Bund einen Zuschuss von 12.000 Euro in zehn Jahren pro Kind. Das zu versteuernde Einkommen darf bei maximal 75.000 Euro liegen, die Kinder müssen unter 18 sein und noch zu Hause wohnen. Allerdings ist diese Hilfe zeitlich begrenzt und wird nur bis Ende 2020 gezahlt.

Gute-Kita-Gesetz: Der Bund verpflichtet sich mit dem Gesetz, bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro in Kitas zu investieren, um deren Qualität zu verbessern. Mit den Bundesländern sollen jeweils Verträge geschlossen werden, in denen festgelegt wird, wie etwa der Betreuungsschlüssel verbessert wird. Die Länder können das Geld auch nutzen, um Gebühren zu senken oder abzuschaffen.

Mehr Geld für Trennungskinder: Unterhaltspflichtige Elternteile müssen ab dem kommenden Jahr mehr Geld an ihre Kinder zahlen. Der Mindestunterhalt für ein Kind bis sechs Jahre steigt von 348 auf 354 Euro. Jungen und Mädchen bis zum zwölften Lebensjahr erhalten 406 Euro (statt 399) und volljährige unverändert 527 Euro.

Brückenteilzeit: Wer seine Arbeitszeit nur für eine bestimmte Zeit verkürzen will, erhält unter bestimmten Bedingungen ab 2019 ein Rückkehrrecht zu einer Vollzeitstelle. Allerdings gilt dies erst ab einer Unternehmensgröße von 45 Arbeitnehmern. Bis zu einer Beschäftigungsgröße von 200 Mitarbeitern kann allerdings nur jeder 15. Beschäftigte einen solchen Antrag erhalten. Spezielle Gründe braucht der Arbeitnehmer nicht zu nennen. Es spielt also keine Rolle, ob er sich um seine Kinder kümmert oder seinem Hobby nachgeht.

Mütterrente: Bis Mitte des Jahres sollen alle Berechtigten eine höhere Mütterrente erhalten. Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden stärker angerechnet. Die betreffenden Renten werden so pro Kind um monatlich 16,02 Euro brutto im Westen und um 15,35 Euro im Osten erhöht.


Quelle:
KNA