Immer mehr Länder stellen Homo-Partnerschaft der Ehe gleich

Nord-Süd-Gefälle

Der Bundestag hat am Freitag die "Ehe für alle" beschlossen. In vielen Ländern Europas ist die Ehe zwischen homosexuellen Partnern bereits im Gesetz verankert. Doch nicht alle Staaten folgen dem Trend, etwa in Osteuropa.

Autor/in:
Bettina Nöth, Franziska Broich und Norbert Demuth
Gleichgeschlechtliche Hochzeitspaare als Tortenfiguren / © Wolfgang Kumm (dpa)
Gleichgeschlechtliche Hochzeitspaare als Tortenfiguren / © Wolfgang Kumm ( dpa )

Auf dem "Alten Kontinent" Europa verändert sich das Eherecht seit Jahren in gravierender Weise. Jetzt gilt dies auch für Deutschland. Der Bundestag entschied am Freitag in Berlin, dass homosexuelle Paare in Deutschland künftig die Ehe schließen können.

Die Mehrheit im Parlament speiste sich aus den Stimmen von SPD, Grünen, Linken und mehreren Unions-Abgeordneten - auch wenn Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit Nein stimmte, wegen verfassungsrechtlicher Bedenken, wie sie anschließend erläuterte. Deutschland liegt mit seiner Entscheidung im Trend: Immer mehr Staaten in Europa stellen die Partnerschaft von Homosexuellen der traditionellen Ehe gleich.

Länderweite Unterschiede

Insbesondere in einigen nord- und westeuropäischen Ländern sind schwule und lesbische Paare heterosexuellen inzwischen voll gleichgestellt. Anders sieht das in vielen Ländern Ost- und Südeuropas aus. In den vergangenen Jahren führten allerdings auch traditionell katholische Länder wie Italien und Irland gleichgeschlechtliche Partnerschaften ein.

Obwohl homosexuelle Paare in Frankreich seit 2013 heiraten dürfen, führt das sogenannte Taubira-Gesetz immer wieder zu Diskussionen. Benannt nach der früheren Justizministerin Christiane Taubira, öffnet das Gesetz den Ehebegriff und ermöglicht das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare.

In Italien ist die "Homo-Ehe" seit 2016 erlaubt. Homosexuelle Paare dürfen sich von einem Beamten trauen lassen. Vor Gericht, vom Finanzamt, im Krankenhaus und im Todesfall werden sie wie Eheleute behandelt. Es gibt allerdings kein Recht auf eine Adoption der Kinder des Lebenspartners.

In Irland wurde 2015 per Referendum die gleichgeschlechtliche Ehe erlaubt, was zu heftiger Kritik aus dem Vatikan führte. 62 Prozent der Iren sprachen sich für Eheschließungen "ungeachtet des Geschlechts" aus. In Großbritannien können lesbische und schwule Paare seit 2014 heiraten - die Regelung gilt allerdings nicht für Nordirland.

Niederlande machte den Anfang

Als erster Staat der Welt führten 2001 die Niederlande die standesamtliche Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare ein. Dort können homosexuelle Paare auch Kinder adoptieren. Auch Belgien, Spanien, Norwegen, Schweden, Finnland, Island und Portugal haben inzwischen den Ehebegriff auf Homosexuelle ausgedehnt. Mit Ausnahme Portugals steht dort gleichgeschlechtlichen Paaren auch ein Adoptionsrecht zu.

Dänemark, das als erstes Land weltweit 1989 die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare erlaubte, führte 2012 die "Homo-Ehe" ein. Dort und in Schweden können schwule und lesbische Paare auch in den Gotteshäusern der evangelisch-lutherischen Staatskirche heiraten.

Tschechien war 2006 das erste postkommunistische Land, in dem homosexuelle Paare staatlich anerkannt wurden. Auch in Slowenien, Ungarn, der Schweiz sowie seit 2010 in Österreich gibt es Formen eingetragener Partnerschaften.

Der Großteil der ost- und südosteuropäischen Staaten erkennt hingegen gleichgeschlechtliche Partnerschaften weiterhin nicht an. In Polen etwa scheiterten mehrere Vorstöße zur Legalisierung solcher Verbindungen. Weit entfernt von der Anerkennung homosexueller Paare ist Russland: "Homosexuelle Propaganda" steht dort unter Strafe; darunter fallen auch Kundgebungen oder Gespräche über Homosexualität in der Öffentlichkeit.

"Homo-Ehe" kein Menschenrecht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied im Juni 2016, dass die "Homo-Ehe" kein Menschenrecht sei. Die Europarats-Mitgliedstaaten hätten weiterhin das Recht, die Ehe als exklusives Rechtsinstitut für Mann und Frau zu definieren.

Ausdrücklich stellten die Straßburger Richter fest, dass es "den Staaten freigestellt bleibt, die Ehe nur für heterosexuelle Paare zu öffnen und dass sie einen gewissen Spielraum haben", um über die genaue Natur des Rechtsinstituts zu entscheiden, das sie anderen Paaren als Form der rechtlichen Anerkennung gewähren wollen.


Quelle:
KNA