Warum CDU-Abgeordneter Schiewerling gegen "Ehe für alle" stimmte

"Verfassungsrechtliche Bedenken"

Die "Ehe für alle" wird kommen. Dies haben die Abgeordneten des Bundestages an diesem Freitag mehrheitlich entschieden. Unterschiedlich fiel das Votum in der CDU/CSU-Fraktion aus. Karl Schiewerling erklärt, warum er dagegen stimmte.

Karl Schiewerling / © Monika Skolimowska (dpa)
Karl Schiewerling / © Monika Skolimowska ( dpa )

domradio.de: Es war von vorherein recht klar, dass die sogenannte "Ehe für alle" bei der Abstimmung im Bundestag befürwortet werden würde. Sie haben trotzdem dagegen gestimmt. War Ihnen schon klar, dass Ihr Votum wohl nur einen rein symbolischen Wert haben wird?

Karl Schiewerling (Sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag): Unsere Stimme hatte schon Gewicht, denn es gab 226 Abgeordnete, die dagegen gestimmt haben. Damit waren wir nicht gerade eine kleine Gruppe. Mir war aber klar, dass wir keine Mehrheit im deutschen Bundestag erzielen würden, weil es eigentlich für meine und unsere Position in der Gesellschaft keine Mehrheit gibt. Dennoch ändere ich meine Position nicht.

domradio.de: Tatsächlich hat sich in der Gesellschaft die Wertung des traditionellen Ehebegriffes in den letzten Jahren geändert. Es gibt gut 80 Prozent der Menschen, die der Ehe für alle zustimmen würden. Weshalb halten Sie trotzdem an dem traditionellen Verständnis von Ehe fest, wenn die Gesellschaft anscheinend etwas anderes denkt?

Schiewerling: Artikel 6 der Verfassung schützt deswegen die Ehe, weil die Ehe der Rechtsrahmen ist, in dem Kindern das Leben geschenkt wird. Es geht darum, dass Kinder geboren und erzogen werden und zu lebenstüchtigen Menschen als Grundlage unserer Gesellschaft heranwachsen. Damit hat die Ehe als Ort und Rechtsrahmen eine eigene Bedeutung, weil sie der rechtliche Rahmen für die Weitergabe des Lebens ist. Das ist der Unterschied zu gleichgeschlechtlichen Paaren. Das hat das Bundesverfassungsgericht so bestätigt, als es im Jahr 2002 den Unterschied zu der eigetragenen Lebenspartnerschaft gemacht hat. Das Gericht hat ausdrücklich diese spezifische, besondere Rolle der Ehe im Artikel 6 unterstrichen. Es ist keineswegs nur eine gefühlte christliche Position, die ich hier einnehme, sondern es ist eine, die vom Verfassungsgericht bislang so gesehen und getragen wurde.

domradio.de: Hier sprechen wir über den Idealfall, wenn man sagt, dass eine Ehe auf Mutter, Vater und Kinder hinauslaufen sollte. Es gibt aber auch Ehen, die kinderlos bleiben. Es gibt Ehen, in denen es Kindern nicht besonders gut geht. Es gibt Missbrauchsfälle, die man auch nicht verheimlichen darf. Könnte es nicht auch Kindern in Einzelfällen in homosexuellen Partnerschaften sogar unter Umständen besser gehen?

Schiewerling: Das Argument ist zunächst das, was in der Verfassung steht. Die andere Frage lautet, wo sich mittlerweile Partnerschaft von Kindern entfernt hat. Ich erlebe überall, dass die Lebenssituation von Kindern sehr unterschiedlich ist. Immerhin wachsen weit mehr - fast 80 Prozent aller Kinder - bei ihren Eltern auf. Das ist etwas, das schnell vergessen wird. Aber wir erleben auch in unserer Gesellschaft, dass Kinder sozusagen nicht selbstverständlicher Bestandteil der Ehe und Familie sind, sondern dass sie additiv dazukommen und dass sie eine andere Rolle in unserer Geschichte einnehmen. Das ist richtig.

Aber es geht um die Grundsatzfrage, welche Bedeutung die Beziehung von Mann und Frau hat, aus der prinzipiell Kinder entstehen, die eine eigene Würde, eine eigene Perspektive haben, die aber letztendlich aus dieser Gemeinschaft entstehen und den Unterschied zu gleichgeschlechtlichen Paaren, aus der naturgemäß keine gemeinsamen Kinder geboren werden können, herauszustellen. Deswegen hat das Bundesverfassungsgericht das Rechtsinstitut der Ehe in besonderer Weise geschützt. Ich halte das auch für die Ordnung in unserer Gesellschaft und halte klare Strukturen in unserer Gesellschaft für notwendig.

Wir haben ja nicht umsonst im Jahr 2002 die eingetragenen Lebenspartnerschaften geschaffen, die ich übrigen sehr begrüße, weil das der Ort ist, in dem Menschen, die gleichgeschlechtlich zusammenleben, sich gegenseitig Zusagen für ein gemeinsames Einstehen geben und für einander Verantwortung tragen. Das ist eine besonders wichtige und von mir stark begrüßte Einrichtung und Rechtsform. Ich habe großen Respekt vor den eingetragenen Lebensgemeinschaften und keinen geringeren Respekt als vor Menschen, die die Ehe eingehen.

domradio.de: Kritik kommt im Nachgang der Entscheidung hauptsächlich von der katholischen Kirche, die den Unterschied zwischen der sakramentalen Ehe und der zivilrechtlichen Ehe verdeutlicht. Haben Sie denn bei dem Votum mehr als Katholik oder mehr als Politiker abgestimmt?

Schiewerling: Ich kann in der Frage nicht unterscheiden. Ich bin als Katholik, als Landesvorsitzender des Kolpingwerkes in Nordrhein-Westfalen, als jemand, der zutiefst in seiner Kirche beheimatet ist, natürlich von meinem Menschenbild und Weltbild geprägt. Ich war übrigens sehr überrascht, dass die katholische Kirche sich bisher überhaupt nicht deutlich dazu geäußert hat. Alle ihre katholischen Abgeordneten, die aus dieser Grundhaltung heraus gedacht haben, sind keineswegs vehement unterstützt worden. Aber ich habe natürlich aus dieser Grundhaltung heraus entschieden. Ich habe auch - und deswegen nehme ich Bezug auf die Verfassung  - als Bundestagsabgeordneter entschieden, der den Verfassungsrang der Ehe sieht und der auf diesem Hintergrund seine Entscheidung getroffen hat.

Das Interview führte Renardo Schlegelmilch.


Quelle:
DR
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