Konfessionsverbindende Ehen und die Kommunion

Warum sie nicht dürfen

Konfessionsverschiedene Ehen sind kein Problem mehr. Katholiken dürfen evangelische Christen heiraten und umgekehrt. Schwierig wird es beim Empfang der Kommunion. Theologin Prof. Johanna Rahner von der Uni Tübingen hofft für Lösungen auf den Papst.

Pfarrer beim Brotbrechen / © Harald Oppitz (KNA)
Pfarrer beim Brotbrechen / © Harald Oppitz ( KNA )

domradio.de: Wie sind denn die offiziellen kirchlichen Regeln, was den Empfang der Sakramente angeht?

Professor Johanna Rahner (Professorin für Dogmatik, Dogmengeschichte und ökumenische Theologie an der Uni Tübingen): Es gibt ganz verschiedene Regeln. Alle gehen aber von einer Realidentität der Kircheneinheit und Eucharistiegemeinschaft aus. Im Prinzip heißt das: Nur wer zur Kirche gehört, darf auch an der Eucharistie teilnehmen. Von dieser Grundregel gibt es immer wieder Ausnahmeregelungen. Das Zweite Vatikanische Konzil kennt solche zum Beispiel  bezüglich der Christen aus den orthodoxen Gemeinschaften. Wo so viel Gemeinsamkeit besteht, kann unter besonderen Umständen ein Ausnahmefall generiert werden, sodass eine Zulassung zur katholischen Eucharistiefeier möglich ist. Das deckt sich  ja auch mit dem Ansatz des Zweiten Vatikanums, wonach nämlich eher auf das geachtet werden soll, was verbindet und nicht auf das, was trennt. 

domradio.de: Wie sieht es dahingehend mit den protestantischen Kirchen aus?

Professor Rahner: Für Christen aus den Kirchen der Reformation kennt das Konzil solche Ausnahmen noch nicht. Seit dem Konzil ist aber innerhalb des ökumenischen Dialogs sehr viel gemeinsame Kenntnis gewachsen, sodass man heute wohlwollend sagen kann, dass die Voraussetzungen, die für die orthodoxen Christen galten, kann auch für Christen aus den Kirchen der Reformation passen. Deswegen ergeben sich seit den letzten Jahren vermehrt auch Forderungen, Gläubige aus diesen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften für die Eucharistiefeier in der katholischen Kirche zuzulassen.

domradio.de: Warum dürfen die Protestanten denn nicht zur Kommunion gehen? 

Professor Rahner: Im Prinzip ist das nur ein Rekurs auf dieses Altkirchliche Grunddiktum, wonach Kirchengemeinschaft und Eucharistiegemeinschaft aufs engste zusammengehören. Danach kann man nur auf Basis eines gemeinsamen Glaubensbekenntnisses auch eine Eucharistiegemeinschaft pflegen. Das ist natürlich auch eine kontextuell zu verstehende Tradition der Kirche, die festhalten will, dass dieses Gemeinschaftsmahl auch ein identitätsstiftendes Mahl ist und die Beziehung zur Kirche darin ihren Ausdruck findet.

domradio.de: Die katholische Kirche erkennt die evangelische Taufe an und auch das Glaubensbekenntnis stimmt - bis auf ein paar Wörter - komplett überein. Wieso werden die Protestanten denn nicht zugelassen?

Professor Rahner: Das liegt im Prinzip daran, dass Kriterien wie Kirchenverständnis und das Amtsverständnis zum gemeinsam zu Bekennenden gehört. So eine Perspektive ist natürlich  durchaus fraglich. Wenn man ein gemeinsames Sakrament der Initiation kennt, wenn man eine Grundbasis des Glaubensbekenntnisses auch teilt; wieso sollte dann auf dieser Basis keine gemeinsame Mahlfeier möglich sein? Das ist schon ein Spezifikum orthodoxer und römisch-katholischer Ekklesiologie. 

domradio.de: Welche "offizielle" Lösung für konfessionsverschiedene Ehepaare gibt es? 

Professor Rahner: Was die konfessionsverbindenden Ehepaare angeht, befinden wir uns in einer Sondersituation. Die leben nämlich - geheiligt durch das Sakrament der Ehe - im Prinzip schon eine Kirchengemeinschaft. Es gibt ein wunderbar altkirchliches Bild, wonach die Ehe und die Familie als "Ecclesia", also als Kirche im Kleinen bezeichnet werden. Das ist ein Hinweis, an den wir ansetzen können, nämlich dass konfessionsverbindende Ehen einen anderen Status haben. Denn sie leiden konkret an der Kirchenspaltung, der Auftrennung in Konfessionen und damit an der Verweigerung der Eucharistiegemeinschaft. Deswegen gibt es die Überlegung, die gerade durch Papst Franziskus angeregt wurde, in solchen Entscheidungen vom Einzelfall auszugehen und den zu klären. So kann die Sondersituation der konfessionsverbindenden Ehepaare noch einmal separat bedacht werden. Denn hier wird man nicht mit allgemeinem Kriterien handeln können, wie etwa, dass jemand, der an der katholischen Eucharistiefeier teilnehmen möchte, unbedingt katholisch werden müsse. Solche Stereotypen sind einfach nutzlos, die Ehepaare leben ja schon in ihrer Ehe eine gewisse Konfessionsverbindung.

domradio.de: Werfen wir einen Blick in die Zukunft: Wie kann es theologisch weitergehen?

Professor Rahner: Eine Lösung wäre, dass sich die Deutsche Bischofskonferenz dazu entschließt, eine Ausnahmeregelung für konfessionsverschiedene Ehepaare einzuführen; und zwar auf Basis des Sakraments der Ehe, die eine allgemeine Zulassung des evangelischen Teils zur katholischen Eucharistiefeier ausspricht.

Das Interview führte Milena Furman.


Hochzeitsfeier über Konfessionen hinweg / © Harald Oppitz (KNA)
Hochzeitsfeier über Konfessionen hinweg / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
DR