Bundestag stimmt über Änderungen beim Mutterschutzgesetz ab

Reform nach 65 Jahren

Es soll Mutter und Kind vor Gefährdungen und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz schützen. Inzwischen ist es in die Jahre gekommen: Das Mutterschutzgesetz gibt es seit 1952, nun soll es reformiert werden.

Autor/in:
Birgit Wilke
Eine schwangere Frau mit ihrem Mann (KNA)
Eine schwangere Frau mit ihrem Mann / ( KNA )

Es war einer der ersten öffentlichen Auftritte nach der Rückkehr aus ihrem Mutterschutz: Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) stellte Ende April 2016 einen Gesetzentwurf vor, der ausgerechnet den Mutterschutz reformieren sollte. Im Mai 2016 brachte das Bundeskabinett die Reform auf den Weg. Nach Querelen über Detailfragen stimmt nun am Donnerstag der Bundestag darüber ab.

Flexiblere Arbeitsgestaltung

Ziel ist es, die seit 1952 gesetzlich verankerte Schutzzeit für schwangere Frauen in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen zu entstauben und flexibler zu gestalten. So soll der Mutterschutz künftig auch für Schülerinnen und Studentinnen gelten.

Schwesig einigte sich mit Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) auf die sogenannte Opt-out-Regelung: Sie sollen selbst entscheiden können, ob sie bereits vier Wochen nach der Geburt eine Klausur mitschreiben, eine Hausarbeit abgeben oder sich mündlich prüfen lassen wollen. Auch Praktikantinnen sollen einbezogen werden. Selbstständige sollen sich für die Zeit des Mutterschutzes besser finanziell absichern können.

Zudem sollen Mütter, die ein behindertes Kind zur Welt bringen, eine längere Schonzeit bekommen. Laut Entwurf wird der Mutterschutz für sie nach der Geburt von acht auf zwölf Wochen verlängert. Für eine Arbeitszeit zwischen 20 und 22 Uhr soll zudem ein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt werden.

Weiter soll der Kündigungsschutz für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben, verbessert werden. Sie erhalten den Angaben zufolge mindestens vier Monate Mutterschutz nach der Geburt.

Keine Reformen gibt es dagegen bei Schwesigs eigenem Berufsstand: Ministerinnen haben demnach keinen regulären Mutterschutz. Stattdessen gebe es über das Ministergesetz die Möglichkeit, bei einer Schwangerschaft "ein selbstbestimmtes Hindernis" anzugeben und somit für die Zeit um die Geburt eine Auszeit gewährt zu bekommen. Eine Änderung habe sie bewusst nicht vorgesehen, um sich nicht dem Verdacht auszusetzen, "ein Gesetz in eigener Sache" machen zu wollen.

Kritik von Gewerkschaften

Auch die Union ist zufrieden: Die stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Nadine Schön, erklärte dazu, mit der Reform des 1952 in Kraft getretenen Gesetzes werde der Mutterschutz modernisiert. Anders als damals seien Frauen heute selbstverständlich berufstätig, und die Vereinbarkeit von Schwangerschaft und Erwerbstätigkeit sei eine Normalität. Da die Neuregelungen Arbeitgeber und Vollzugsbehörden vor neue Aufgaben stellen, rege ihre Fraktion an, den Betroffenen Hinweise zum Vollzug des Gesetzes und ein Online-Tool zur schnellen und unbürokratischen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung zu stellen.

Kritik an dem Entwurf kommt vom Deutschen Gewerkschaftsbund: Deren stellvertretende Vorsitzende Elke Hannack erklärte, eine Reform sei zwar überfällig, sie lehne das festgelegte Genehmigungsverfahren für die Nachtarbeit aber "kategorisch" ab. Dadurch setze der Gesetzgeber die Gesundheit werdender Mütter und ungeborener Kinder aufs Spiel.

Das Genehmigungsverfahren durch die Aufsichtsbehörde sei völlig unzulänglich ausgestaltet - zulasten schwangerer und stillender Frauen und zugunsten der Arbeitgeber. Es sei fraglich, ob sichergestellt werden könne, dass die Unterlagen sorgfältig geprüft werden.


Quelle:
KNA