Franziskus gründet Stiftung für katholisches Bildungswesen

Für soziale Entwicklung auf der Welt

Papst Franziskus hat eine neue Stiftung zur Förderung des katholischen Bildungswesens gegründet. Die Stiftung soll gemäß dem gegenwärtigen Kirchenrecht und den vatikanischen Richtlinien arbeiten. Angesiedelt ist sie im Vatikan.

Eltern üben mit ihren Kindern / © Jörg Loeffke (KNA)
Eltern üben mit ihren Kindern / © Jörg Loeffke ( KNA )

Benannt ist sie nach dem Dokument "Gravissimum educationis" über den kirchlichen Erziehungsauftrag, das das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) vor genau 50 Jahren, am 28. Oktober 1965, herausgab. In den Zeiten heutigen Fortschritts habe Bildung für das Leben der Menschen eine enorme Bedeutung gewonnen, heißt es in dem am Mittwoch vom Vatikan veröffentlichten Gründungsdokument von Papst Franziskus. Sie könne viel zur sozialen Entwicklung auf der Welt beitragen.

Das Konzilsdokument über die christliche Erziehung ("Gravissimum educationis") formulierte erstmals einen umfassenden Erziehungsauftrag und betonte dabei die fundamentalen Rechte der Eltern. Mit einem optimistischen Grundton bewertet es die technischen, wissenschaftlichen und kulturellen Errungenschaften.

Verantwortung der Eltern bei der Erziehung

Auch wird das elementare Recht aller Menschen auf Erziehung erstmals in dieser Qualität in einem kirchlichen Dokument betont. "Wahre Erziehung" solle die Person "auf ihr letztes Ziel" ausrichten, zugleich aber auch "auf das Wohl der Gemeinschaften". Zentral ist auch die Verantwortung der Eltern bei der Erziehung.

Wörtlich heißt es: "Da die Eltern ihren Kindern das Leben schenken, haben sie die überaus schwere Verpflichtung zur Kindererziehung." Sie müssten daher die "ersten und bevorzugten Erzieher ihrer Kinder" und "erste Schule der sozialen Tugenden" sein. Dafür müssten die Eltern in der Schulwahl wirklich frei sein. Jede Art von Schulmonopol wird abgelehnt; die Kirche müsse das Recht zur Gründung und Leitung eigener Schulen haben. Von katholischen Eltern wird erwartet, ihre Kinder, "wo sie die Möglichkeit haben", katholischen Schulen anzuvertrauen.

Das Dokument spricht von ökumenischem Taktgefühl und erkennt sachlich notwendige Rechte und Pflichten des Staates an. Dieser offene Geist verhinderte nicht, dass es, verglichen mit anderen Konzilsdokumenten, eine nur geringe Wirkungsgeschichte entfalten konnte.


Quelle:
KNA