Zeitung: Finanzielle Unterstützung für Pflegezeit kaum abgerufen

2.000 genehmigte Anträge

Offenbar nehmen nur wenige pflegende Angehörige in Deutschland das Pflegeunterstützungsgeld oder zinslose Darlehen zur Finanzierung von Pflegezeit in Anspruch. Patientenvertreter fordern ähnliche Konzepte wie beim Elterngeld.

Vereinbarkeit von Familie und Pflege / © Jens Kalaene (dpa)
Vereinbarkeit von Familie und Pflege / © Jens Kalaene ( dpa )

Seit das Gesetz zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf im Januar in Kraft getreten ist, zahlten die Pflegekassen bis Mitte des Jahres 1,2 Millionen Euro Pflegeunterstützungsgeld. Das entspricht rund 2.000 genehmigten Anträgen, wie das Bundesfamilienministerium auf Anfrage der Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag) mitteilte.

Das Geld kann beantragen, wer sich kurzfristig um einen zu pflegenden Angehörigen kümmern muss. Für längere Freistellungen von mindestens drei Monaten wurden laut Ministerium 169 zinslose Darlehen gewährt, hieß es in dem Zeitungsbericht weiter. Diese müssen nach Ende der Pflegezeit zurückgezahlt werden. Wie viele Menschen eine Auszeit in Anspruch genommen haben ohne finanzielle Unterstützung zu beantragen, wird demnach nicht erhoben. In Deutschland werden 1,25 Millionen Menschen allein von ihren Angehörigen gepflegt.

Familienpflegezeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Der Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Werner Hesse, forderte eine finanzielle Unterstützung von pflegenden Angehörigen aus Steuermitteln. "Nur so wird die Familienpflegezeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe ausreichend gewürdigt", sagte er den Zeitungen. Die Notwendigkeit, das Einkommen in dieser Zeit auf Darlehensbasis zu sichern, schränke für viele die Möglichkeit der Inanspruchnahme ein.

Auch der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte das Angebot der zinslosen Darlehen. "Pflegende müssen sich hoch verschulden, um ihren schweren Dienst zu leisten", sagte er. "Wir brauchen ein Konzept wie beim Elterngeld." Abhängig vom Einkommen könne über einen längeren Zeitraum Geld gewährt werden, das nicht zurückgezahlt werden müsse.


Quelle:
KNA