Gericht verneint Anspruch von Eltern auf Beitragsentlastung

Rückschlag für die Familien

Eltern von minderjährigen Kindern haben auch künftig keinen Anspruch auf Beitragsentlastung in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel. Familienverbände kündigten den Gang zum Bundesverfassungsgericht an.

Oft benachteiligt: Familien (dpa)
Oft benachteiligt: Familien / ( dpa )

Von einem "herben Rückschlag für Familien" spricht der Familienbund der Katholiken (FDK). Gemeint ist ein Urteil des Bundessozialgerichts, das am Mittwoch entschied, dass Eltern von minderjährigen Kindern auch künftig keinen Anspruch auf Beitragsentlastung in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung haben. "Der Beitrag, den Eltern mit der Erziehung für die Sozialversicherung leisten, wird somit nicht anerkannt", klagt Familienbunds-Präsident Stefan Becker. "Wir verstehen die heutige Entscheidung deshalb nicht."

Mit großer Zuversicht waren der Familienbund und der Deutsche Familienverband mit der Freiburger Familie Essig am Mittwoch nach Kassel gefahren, um gerechtere Sozialversicherungsbeiträge für Familien zu erstreiten. Markus Essig, Diakon und Mitglied des katholischen Sozialverbands Kolping, hatte bereits 2006 eine Musterklage gegen die Beitragsgestaltung in der Renten- und Krankenversicherung eingereicht - allerdings war er auch schon in beiden Vorinstanzen unterlegen. "Heute zahlen 14 Millionen Eltern mit minderjährigen Kindern doppelt in die Sozialversicherungen ein", argumentieren die beiden Verbände, die im Februar die Kampagne "elternklagen.de" ins Leben gerufen hatten. Sie fordern eine Entlastung von 240 Euro je Kind und Monat bei den Sozialversicherungsbeiträgen.

Juristische Unterstützung bekamen Katharina und Markus Essig auch vom früheren Vorsitzenden Richter des 6. Senats des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt, Jürgen Borchert. Er hatte im Jahr 2001 das Pflegeversicherungsurteil des Bundesverfassungsgerichts erstritten. Damals hatten die Richter entschieden, dass Eltern verfassungswidrig belastet werden, weil ihr Erziehungsbeitrag bei der Bemessung der Beiträge nicht berücksichtigt werde. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, auch die Kranken- und Rentenversicherung auf die Frage der Familiengerechtigkeit hin zu prüfen. Seitdem müssen Kinderlose zumindest in der Pflegeversicherung einen höheren Beitrag zahlen als Eltern mit erziehungspflichtigen Kindern.

Noch kein Schlussstrich

Zur großen Enttäuschung der klagenden Eltern und der Familienverbände folgten die Kasseler Richter dieser Spur jedoch nicht. Sie betonten vielmehr, der Gesetzgeber habe bei der Ausgestaltung des Sozialversicherungsrechts einen weiten Spielraum. Eltern würden zudem durch Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung und die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Die Schwelle der Verfassungswidrigkeit wegen eines nur unzureichenden Ausgleichs sei nicht überschritten worden. Nach Auffassung des Gerichts ist es Sache des Gesetzgebers, gegebenenfalls einen weitergehenden Ausgleich als bislang herbeizuführen.

Der Kasseler Richterspruch bedeutet also noch keinen Schlussstrich. Der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marcus Weinberg (CDU), signalisierte bereits, trotz der Niederlage habe die Politik durch die Klage ein klares Signal erhalten. Die Union werde eine Entlastung von Eltern in den Sozialversicherungen zum Thema machen.

Eine Ermutigung also für die Verbände, mit ihrer Kampagne für Familiengerechtigkeit weiterzumachen. Seit Jahresbeginn rufen sie Eltern dazu auf, bei den Krankenkassen eine Verringerung der Beiträge zu beantragen. "Wir haben mehr als 1.000 Familien, die einen solchen Antrag bei den Krankenkassen eingereicht haben."

Doch auch die juristische Auseinandersetzung geht weiter. Familienbunds-Präsident Stefan Becker kündigte - frei nach dem Motto der Kampagne "Wir jammern nicht, wir klagen" nach dem Urteil Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe an.

 


Familie im Garten / © Harald Oppitz (KNA)
Familie im Garten / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA