"Elterngeld Plus" tritt im kommenden Jahr in Kraft

Mehr Flexibilität für Mütter und Väter

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will größere Flexibilität für berufstätige Eltern erreichen. Die Reform des Elterngelds, die im Januar in Kraft tritt, soll Müttern und Vätern mehr Wahlmöglichkeiten eröffnen.

Eckpfeiler der Familie: Die Paarbeziehung (dpa)
Eckpfeiler der Familie: Die Paarbeziehung / ( dpa )

Vom neuen "Elterngeld Plus" werden vor allem Eltern profitieren, die nach der Geburt ihres Kindes schnell wieder in Teilzeit in ihren Beruf einsteigen wollen. Um es in Anspruch nehmen zu können, müssen die Kinder aber nach dem 30.6.2015 geboren sein.

Die nun beschlossene Reform sieht im Kern zwei wesentliche Änderungen vor. Zum einen sollen teilzeitbeschäftigte Väter und Mütter länger Anspruch auf das Elterngeld haben. Sie können diese finanzielle Hilfe, die derzeit höchstens 14 Monate gezahlt wird, nun bis zu 24 Monate erhalten. Nutzen Eltern dann noch den Partnerschaftsbonus und arbeiten parallel jeweils zwischen 25 und 30 Stunden, ist zudem ein Partnerschaftsbonus vorgesehen. Dieser verlängert den Bezug noch einmal um vier Monate.

Zum anderen soll auch die dreijährige Elternzeit weiter flexibilisiert werden. Nach dem Gesetzentwurf sollen Eltern künftig zwei Jahre der Elternzeit bis zum 8. Lebensjahr des Kindes nehmen können. Bislang ist dies nur für ein Jahr möglich. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist dafür nicht mehr notwendig.

Für die künftigen Eltern von Mehrlingen ist die Reform allerdings mit einem Wermutstropfen verbunden: Sie haben mit den Änderungen lediglich einen einzigen Elterngeldanspruch und nicht - wie bislang - für jedes neugeborene Kind einen eigenen. Allerdings bleibt der Mehrlingsbonus von 300 Euro pro Bezugsmonat.

Die Änderungen im Detail sind schon jetzt recht kompliziert. Bereits seit Wochen gibt es im Internet verschiedene Ratgeber-Seiten, die Hilfe bei der Berechnung des flexibleren Elterngelds versprechen.

Für Schwesig ist die Reform ein weiterer Schritt zu der von ihr angestrebten Familienarbeitszeit. Sie möchte, berufstätige Eltern mit kleinen Kindern entlasten. Ihre Vollzeitarbeit soll für eine bestimmte Zeit unter 40 Stunden liegen. Vorstellbar sei für sie eine 32-Stunden-Woche bei zumindest teilweisem Lohnausgleich, so betonte sie mehrfach. Teile der Union haben sie für dieses Vorhaben teilweise heftig kritisiert.

Kritik von der katholischen Verbänden

Katholische Verbände sehen Teile des geplanten flexibleren Elterngeldes kritisch. Grundsätzlich sei die Weiterentwicklung des Elterngeldes zum sogenannten ElterngeldPlus zu begrüßen, erklärten der Caritasverband und der Familienbund der Katholiken im Vorfeld der Entscheidung des Bundestag. Bedauerlich sei, dass Eltern mit geringem Einkommen nach wie vor weniger Elterngeld und Familien im Hartz-IV-Bezug gänzlich leer ausgingen. Die Anrechnung des Elterngeldes auf Grundsicherungsleistungen müsse deshalb beseitigt werden, so die Verbände.

Der Caritasverband regte an, Elterngeld und Betreuungsgeld zusammenzuführen. Dies ermöglichte vielen Familien unabhängig von ihrem Einkommen mehr Gestaltungsspielräume. Die Unterstützung in Höhe von 300 Euro sollten alle Familien in den ersten drei Lebensjahren ihres Kindes erhalten, so Caritas-Präsident Peter Neher.

Der Familienbund der Katholiken bemängelte, dass Eltern jeweils "in einem engen Zeitkorridor" von 25 bis 30 Stunden pro Woche arbeiten müssten, um von dem sogenannten Partnerschaftsbonus zu profitieren. Es werde nicht beachtet, dass Eltern im Regelfall nicht frei entscheiden könnten, wann und wie lange sie arbeiteten.

Der Verband erklärte zudem, die Regelung der Elternzeit sei nicht ausreichend. Es solle möglich sein, die Übertragung der Elternzeit bis zum 14. Geburtstag des Kindes zu ermöglichen.


Quelle:
KNA