Das umstrittene Betreuungsgeld kommt am 1. August

Anerkennung oder Herdprämie?

Kristina Schröder wollte es unbedingt, Ursula von der Leyen sieht es als "bildungspolitische Katastrophe". Das Betreuungsgeld war von Anfang an ein Zankapfel - jetzt kommt die staatliche Unterstützung am 1. August.

Autor/in:
Birgit Wilke
Koalitionsvertrag erfüllt, Betreuungsgeld kommt (dpa)
Koalitionsvertrag erfüllt, Betreuungsgeld kommt / ( dpa )

Am 1. August ist Stichtag: Dann erhalten mit dem Betreuungsgeld die Eltern eine staatliche Unterstützung, die ihr unter dreijähriges Kind zur Betreuung nicht in eine öffentlich geförderte Einrichtung geben. Ob dies zugleich das Ende der mehrjährigen Debatte über eines der umstrittensten Vorhaben der schwarz-gelben Bundesregierung bedeutet, ist mehr als ungewiss. SPD, Grüne und Linke wollen das Gesetz bei einem Regierungswechsel sofort wieder abschaffen. Auch die FDP möchte laut Wahlprogramm die Familienhilfe nochmals auf den Prüfstand stellen.

Von Anfang an war das Betreuungsgeld ein Prestigeprojekt der CSU. Wenn das Land Zehntausende von Krippenplätzen finanziert, dann müsse auch die Betreuung zu Hause belohnt werden, so argumentierte der damalige bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU). In der großen Koalition setzte seine Partei sich schließlich durch. Im Gegenzug zum Kitaausbau für unter Dreijährige wurde vor fünf Jahren auf dem sogenannten Krippengipfel die Einführung eines Betreuungsgeldes beschlossen - nur unter Zähneknirschen des Koalitionspartners SPD und vieler CDU-Frauen, darunter die damalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU).

Gegner warnen vor Betreuungsgeld als falschem Anreiz

Von der Leyen bezeichnete die Hilfe als "bildungspolitische Katastrophe". Sie schaffe falsche Anreize: Vor allem Eltern aus bildungsfernen Schichten würden ihre Kinder nicht in Krippen schicken und lieber das Geld nehmen, erklärte sie. Und die Erfahrungen, die etwa skandinavische Länder mit der Familienleistung gemacht hatten, gaben ihr Recht. Bei den Gegnern machte schnell das Wort von der "Herdprämie" die Runde. Die SPD warnte davor, dass das Betreuungsgeld Frauen verleite, viel später in ihren Beruf zurückzukehren und sich damit für sie das Risiko der Altersarmut vergrößere.

Als die schwarz-gelbe Regierung 2009 antrat, schrieb sie das Betreuungsgeld in ihrem Koalitionsvertrag fest. An eine Umsetzung machte sich Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU), die auch nicht als glühende Verfechterin der Finanzhilfe gilt, erst 2011. Im Juni vergangenen Jahres brachte das Kabinett den Gesetzentwurf schließlich auf den Weg.

Der Plan, ihn noch vor der Sommerpause zu beschließen, misslang: Die Opposition nutzte bei der entscheidenden Bundestagssitzung ein zweitrangiges Gesetzesvorhaben, um die Beschlussunfähigkeit des Parlaments festzustellen. Erst Ende Juni 2011 diskutierte der Bundestag in Erster Lesung darüber - in ungewohnter Heftigkeit tauschten die Fraktionen längst bekannte Argumente aus - die Wahlfreiheit für die Eltern einerseits und falsche soziale und bildungspolitische Weichenstellungen andererseits.

Einigung nach heftigen Diskussionen innerhalb der Koalition

Auch nach der damaligen Sommerpause sorgte das Betreuungsgeld für Streit - selbst innerhalb der Koalition. Die FDP verlangte nun immer offener im Gegenzug für eine Zustimmung zum Betreuungsgeld die Abschaffung der Praxisgebühr. Zudem wollte sie die Familienleistung an bestimmte Bedingungen knüpfen. Schließlich einigten sich die Spitzen Anfang November auf ein Paket. Mit dem Ergänzungsgesetz haben Familien die Möglichkeit, das Geld mit einem Bonus von 15 Euro auch für die private Altersvorsorge oder das Bildungssparen zu nutzen.

Die Einführung der Familienhilfe wurde vom 1. Januar auf den 1. August 2013 verschoben. Der Stichtag fällt damit zusammen mit dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz für unter Dreijährige. Eltern, die für ihre Kinder in dieser Altersgruppe keinen Gebrauch von einer öffentlichen Einrichtung machen, sollen zunächst 100 Euro, ab August 2014 schließlich 150 Euro monatlich erhalten. Die Leistung soll höchstens 24 Monate gezahlt werden.


Quelle:
KNA