Zdk-Präsident zum vollen Adoptionsrecht für gleich-geschlechtliche Partnerschaften

Ungleiches nicht in Gleichheit zwingen

Ist es Diskriminierung, wenn Unterschiedliches nicht im Sinne von Gleichheit geregelt wird? Dieser Grundsatzfrage geht der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken Alois Glück in seinem Gastbeitrag für domradio.de nach.

ZdK-Präsident Glück (ZdK)
ZdK-Präsident Glück / ( ZdK )

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur steuerrechtlichen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften mit der Ehe hat zu einer erneuten Grundsatzdebatte über den Stellenwert von Ehe und Familie in Staat und Gesellschaft und über das Verhältnis zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft geführt. Im Zentrum steht die Frage, wie der Staat den Auftrag von Artikel 6, Satz 1 des Grundgesetzes "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung" ausfüllen will, gerade auch vor dem Hintergrund des Rufes nach absoluter Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften mit der Ehe, neben dem Einkommenssteuerrecht nun auch im Adoptionsrecht.

Die öffentliche Debatte über die Rolle von Ehe und Familie in unserer Gesellschaft wird häufig in einer kulturkämpferischen Sprache der gegenseitigen Abwertung und der Diffamierung ausgetragen. Sie entwickelt sich sehr schnell zu einer polarisierenden und mitunter verletzenden Auseinandersetzung über unterschiedliche Lebenswege. Und dies in einer Gesellschaft, die beansprucht, offen, liberal und tolerant zu sein. Damit fühlen sich Menschen schnell betroffen, abgewertet und zu einer Rechtfertigung ihres eigenen Lebensweges genötigt. Dieses Muster ist immer wieder festzustellen. Dies gilt insbesondere auch für die Forderung nach absoluter Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften. Deshalb brauchen wir an erster Stelle für die familienpolitischen Debatten wechselseitigen Respekt vor den unterschiedlichen Lebenswegen, Sensibilität für die Werte anderer Menschen und ihre Lebenssituation.

Wir brauchen aber auch den Mut, für unsere Überzeugungen einzustehen und Entwicklungen, die uns Sorge machen, zu benennen.

Keine Diskriminierung

Ich möchte zunächst mit Nachdruck feststellen, dass jeder Art von Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften und jeder Diskriminierung von Menschen, die sich zu ihrer Homosexualität bekennen, entschieden widersprochen werden muss. Auch für die gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften muss gelten: Wenn Menschen füreinander verbindlich Verantwortung übernehmen, verdient dies Respekt und Anerkennung. Die Ablehnung einer völligen rechtlichen Gleichstellung darf aber nicht automatisch gleichgesetzt werden mit Diskriminierung. Das ist eine der Grundsatzfragen für die Debatte.

Im Hinblick auf versorgungsrechtliche Regelungen sind in den vergangenen Jahren ja schon entsprechende Konsequenzen gezogen worden

Die jetzt vom Bundesverfassungsgericht eingeläutete Änderung im Einkommenssteuerrecht folgt den zuvor vom Gesetzgeber vorgenommenen Anpassungen in einer gewissen Konsequenz. Gleichwohl hätte es auch gute Gründe dafür gegeben, das bisherige Ehegattensplitting beizubehalten, wie die Argumentation zweier Bundesverfassungsrichter in einem Sondervotum aufzeigt. Sie betonen, dass es einen engen Zusammenhang zwischen Ehe und Elternschaft gibt. Es ist – ganz im Gegensatz zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften – nach wie vor die Regel und nicht die Ausnahme, dass zur Verantwortung der Eheleute füreinander auch die gemeinsame Verantwortung für Kinder kommt. Das spricht für eine eine differenzierte steuerliche Behandlung.

Ein allgemeines Adoptionsrecht ist eine neue Dimension von grundsätzlicher Bedeutung.

Eine weit über die steuerlichen Regelungen hinausgreifende Dimension hat der Anspruch auf die absolute Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften mit Ehe und Familie. Wer diese Gleichstellung ablehnt oder äußerst skeptisch betrachtet und eine sorgfältige Debatte hierüber verlangt, spricht damit nach meiner festen Überzeugung noch keine Diskriminierung aus! Es geht hier vielmehr um Grundsatzfragen der Gesellschaft. Dies zeigt sich auch in den Debatten in anderen Ländern und in anderen Kulturen, auch solchen, die nicht von der christlichen Tradition und Wertorientierung geprägt sind." Es geht um die Gewissheit einer Generationenfolge, ohne die der Mensch nicht Mensch ist, ohne die es weder die Bibel noch den Roman gäbe ...", wie Wolfgang Büscher zutreffend in "Die Welt" vom 14. Juni dieses Jahres schreibt.

Für den inneren Zusammenhalt der Gesellschaft ist es ganz wesentlich, dass solche Grundsatzfragen in gegenseitigem Respekt gründlich erörtert werden. Es geht hier um Positionen, die sich nicht einfach mit vordergründigen Zuordnungen im Sinne von modern oder traditionell, progressiv oder konservativ erledigen lassen.

Kindeswohl im Mittelpunkt

Diese gesamte Gleichstellungsproblematik zeigt sich gegenwärtig in der besonders sensiblen Frage nach dem vollen Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartnerschaften. Das volle Adoptionsrecht unterscheidet sich aber ganz grundsätzlich von der Sukzessivadoption in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, deren Verbot das Bundesverfassungsgericht am 19. Februar dieses Jahres für verfassungswidrig erklärt hat.

Im Mittelpunkt jeder Adoptionsentscheidung muss, wie dies auch das Adoptionsrecht vorschreibt, das Kindeswohl stehen. Argumentationsmuster, die die Realität mangelnder Zuwendung zu Kindern in Familien mit Vater und Mutter einer fürsorglichen Zuwendung in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften gegenüberstellen, sind in der Sache falsch und intellektuell unredlich. Selbstverständlich gibt es bedauerliche Zuwendungsdefizite in Familien, dem kann man aber redlicherweise nicht gegenüberstellen, dass es in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften immer nur die gelungene Form des Zusammenlebens und der Erziehung gibt.

Ungleiches in Gleichheit zwingen?

Im Hinblick auf wichtige Fragestellungen und die notwendigen Klärungen seien hier einige Aspekte angesprochen:
 
Grundsätzlich gilt es festzustellen, dass die Gemeinschaft von Mann und Frau einzigartig ist. Sie allein ist es, in der neues menschliches Leben entstehen kann. Die Ehe als dauerhafte Gemeinschaft von Mutter und Vater ist es auch, in der Kinder die günstigsten Bedingungen für ihr Heranwachsen finden. Das ist auch die Grundlage für die dauerhafte Existenz einer Gesellschaft. Es ist doch eine kulturelle Errungenschaft, dass es die Ehe als die auf Dauer angelegte Verantwortungsgemeinschaft von Frau und Mann gibt, die der für den gesellschaftlichen Fortbestand notwendigen Elternschaft einen besonders stabilen institutionellen Rahmen gibt. Wird mit der Forderung nach völliger Gleichsetzung der Ehe und der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften in allen Bezügen nicht Ungleiches in eine Gleichheit gezwungen? Würden wir damit nicht ein zentrales gesellschaftliches Leitbild und Ordnungsmuster nivellieren?

Wer hat nun in dieser Debatte die Beweislast? Diejenigen, die verändern wollen – das ist eigentlich die normale Situation – oder diejenigen, die gegen diese Veränderungen Bedenken anmelden?

Ein weiterer Punkt, weshalb ich hinsichtlich des vollen Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Paare große Bedenken habe, ist der für das Aufwachsen von Kindern wichtige Umgang mit beiden Geschlechtern. Seit Jahren wird immer wieder beklagt, dass die Kinder im Rahmen ihrer Sozialisation und Erziehung, etwa in der Kinderbetreuung oder in den Grundschulen, immer weniger Männer erleben und damit für sie das männliche Element des Zusammenlebens der Menschen zu wenig erfahrbar wird. Dies wird als Problem im Hinblick auf die Entwicklung der jungen Persönlichkeiten beschrieben und als Defizit entsprechend begründet. Wenn Männer nicht mehr präsent sind, leidet die ganze Gesellschaft, stellt bereits 1963 der Psychoanalytiker Alexander Mitscherlich in seiner Studie "Die vaterlose Gesellschaft" fest, der Einfluss unmittelbarer Vorbilder gehe verloren. Über eine lange Zeit war diese These Gegenstand vieler gesellschaftspolitischer Debatten. Welche Bedeutung hat die Polarität der Geschlechter dann im Hinblick auf die Entwicklung der Kinder und welche Konsequenz hat dies für den Anspruch in der grundsätzlichen Gleichstellung beim Adoptionsrecht?

Recht auf ein Kind?

Gerade im Hinblick auf das Kindeswohl stellen sich weitere Fragen, die in diesem Zusammenhang nur angerissen werden können. Welcher Anspruch ergibt sich aus der Gleichstellung im Sinne eines "Rechts auf ein Kind"? Wird hier nicht zu sehr von den Paaren her, die gern Eltern sein wollen, gedacht? Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Weiterentwicklung der Reproduktionsmedizin? Wird es etwa einen Anspruch auf den Zugang zu all ihren Möglichkeiten auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften geben? Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Regelung für die "vertrauliche Geburt" und die Diskussion über die Zukunft der sogenannten "Babyklappen" hat der Anspruch eines Kindes auf die Kenntnis seiner biologischen Herkunft eine große Rolle gespielt. Was bedeutet dies für die absehbar aufkommende Forderung nach dem Zugang gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften zur Reproduktionsmedizin? Was bedeutet das für die Diskussion um die Leihmutterschaft, was bisher noch ziemlich einhellig abgelehnt wird?

Diese letzten Fragen betreffen natürlich ebenso heterosexuelle Paare mit unerfülltem Kinderwunsch, was die Notwendigkeit eines sensiblen Umgangs mit diesen Fragen nochmals unterstreicht.

Keine verträglichen Einzelfalllösungen

Mit diesen beispielhaften Anmerkungen und Fragen möchte ich vor allem eins: verdeutlichen, dass es tatsächlich und schon heute einen erheblichen Bedarf an gründlicher Beratung anthropologischer, ethischer und rechtlicher Fragen gibt.

Hier werden zentrale Fragen für unsere Gesellschaft, Fragen nach unserem Menschenbild, unseren Wertvorstellungen und Leitbildern aufgeworfen, die sehr viele Menschen bewegen. Bei den anstehenden politischen Entscheidungen geht es nicht darum, möglichst verträgliche Einzelfalllösungen zu finden, sondern den ganzen Menschen und die gesellschaftliche Ordnung in den Blick zu nehmen und grundlegende Richtungsentscheidungen zu treffen.

Die Dynamik und die Brisanz der Debatte ergibt sich aus der Verknüpfung der drei wertgeladenen und emotionalen Begriffe Gleichheit – Gerechtigkeit – Diskriminierung. Ist Diskriminierung immer gegeben, wenn Unterschiedliches nicht im Sinne von Gleichheit geregelt wird?

Die Art, wie der Klärungsprozess abläuft und die politischen Entscheidungen getroffen werden, hat eine wesentliche Bedeutung für die innere Entwicklung unserer Gesellschaft, insbesondere auch für den inneren Frieden. Deshalb ist gerade für diesen Themenkreis eine entsprechende Kultur der Debatte und des wechselseitigen Respektes zwingend notwendig.

Dies erfordert auch eine entsprechende Zeit. Sicher ist ein Wahljahr ein ungeeigneter Zeitpunkt, solchen Diskussionen den angemessenen Raum und die notwendige Zeit zu geben. Wir erwarten aber von der Politik, dass so grundlegende Fragen auch entsprechend gründlich erörtert werden.

Der Beitrag ist erschienen in der aktuellen Ausgabe der ZdK-Zeitschrift "Salzkörner".


Quelle:
ZdK