Rechtsanspruch auf Krippenplätze

Mehr als 100.000 Plätze fehlen

Ab dem 01. August haben Eltern Anspruch auf einen Krippenplatz für Kinder unter drei Jahren. Bisher fehlen bundesweit aber noch mehr als 100.000 Plätze - der Deutsche Städtetag rechnet trotzdem nicht mit einer Klagewelle.

 (DR)

Gut drei Wochen vor dem Start des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz fehlen bundesweit noch mehr als 100.000 Plätze für Kinder unter drei Jahren sowie 10.000 Erzieherinnen. Das schätzt der Deutsche Städtetag. Trotzdem rechnet Hauptgeschäftsführer Stephan Articus nicht mit einer Klagewelle. "Dafür haben wir bis jetzt keine Anzeichen", sagte Articus der "Südwest Presse" in Ulm.

In Einzelfällen könne es Klagen geben. "Da werden die Jugendämter sicher versuchen, sich mit den Eltern zu verständigen und andere Angebote zu machen, etwa für ganz kleine Kinder die früher sehr beliebten Krabbelgruppen." Articus verteidigte die Kommunen gegen den Vorwurf, zu lange mit den nötigen Investitionen gezögert zu haben. Im Westen hätten viele Städte und Regionen mit einer Versorgung von sechs Prozent begonnen. In manchen Groß- und insbesondere auch Universitätsstädten liege der Bedarf über 50 Prozent. "Über 300.000 Plätze allein in den Städten waren ein unglaublicher finanzieller Aufwand", sagte Articus.

Unterschätzt hat der Städtetag das Interesse an Tagespflege. 30 Prozent aller Plätze sollen laut Gesetz bei Tagesmüttern eingerichtet werden. Es habe Zweifel gegeben, so viele Frauen und auch Eltern zu finden. "Mittlerweile nutzen aber viele Eltern diese Angebote ganz gerne, weil sie individueller und flexibler ausmachen können, wann sie ihr Kind bringen und holen", sagte Articus.


Quelle:
KNA