Familienbund mahnt besonderen Schutz der Ehe an

Sorgenfalten nach Karlsruher Urteil

Den besonderen Schutz der Ehe mahnt der Familienbund der Katholiken nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts an. Die Richter hatten am Donnerstag entschieden, dass das Ehegattensplitting auch für Homosexuelle gelten muss. Im domradio.de-Interview dazu Elisabeth Bußmann vom Familienbund.

 (DR)

domradio.de: Was bedeutet der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes konkret?

Elisabeth Bußmann (Präsidentin des Familienbundes der Katholiken): Karlsruhe hat festgestellt, dass die Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting verfassungswidrig ist, ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz. In der Sache ist das wenig überraschend, weil die Richter schon in den Jahren zuvor entschieden haben, so beim Familienzuschlag für Beamte, bei der Grunderwerbssteuer, im Bereich der Hinterbliebenenforderung und auch bei der Erbschaftssteuer, dass eingetragene Lebenspartner wie Eheleute zu behandeln sind. Nun hat es am Donnerstag diese Entscheidung gegeben und da stellt sich die Frage, worum geht es dann beim Ehegattensplitting, das nun auch für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten muss. Das Ehegattensplitting ist 1958 eingeführt worden, es sorgt dafür, dass Ehepaare mit gleich hohem Einkommen auch gleichviel Steuern bezahlen. Diese Regelung muss der Gesetzgeber nun auch für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten lassen. Das Gericht hat sich dabei leiten lassen von dem großen Grundgedanken, dass die Ehe und dann eben so die eingetragene Lebenspartnerschaft eine Gemeinschaft des Erwerbs und des Verbrauchs ist, bei der die Partner das gemeinsame Miteinander teilen - unabhängig davon wer wieviel dazu eingebracht hat. Dieses wechselseitige Füreinander-Einstehen gilt also ab jetzt und rückwirkend ab 2001 genauso bei den Lebenspartnerschaften.

domradio.de: Was bedeutet das Urteil denn für das Ehegattensplitting selbst?

Bußmann: Wenn man feststellt, dass das Ehegattensplitting immer wieder Gegenstand politischer Kontroversen gewesen ist, aus finanziellen Gründen immer wieder hinterfragt worden ist, dann ist das eigentlich mit dem gestrigen Tag auch eine Stärkung für das Ehegattensplitting. Viele hatten es ja schon einmal so hinterfragt, dass wir als Familienbund der Katholiken Sorge hatten, dass es abgeschafft werden könne.

domradio.de: Die Deutsche Bischofskonferenz hat sich von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts distanziert. Sie lehnt die Gleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft ohnehin ab. Wie beurteilen Sie den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts?

Bußmann: Ich kann die Bewertung nachvollziehen und auch die Sorge teilen, dass der Stellenwert von Ehe nicht hinterfragt werden darf. Das Grundgesetz fordert ja auch den besonderen Schutz und die besondere Forderung von Ehe und Familie. Deswegen muss man aber auch in den Blick nehmen, dass es gilt, dass hier eine Rechtsklarheit erfolgt ist. Die Aufgaben der Zukunft sind, dass wir auch neue Verantwortungsgemeinschaften in den Blick nehmen müssen. Das entspricht unserem christlichen Verständnis und ist auch eine Antwort in einer Gesellschaft zunehmender Individualisierung. Wir müssen intensiv darüber nachdenken, wie die verbindliche wechselseitige Verantwortungsübernahme in unserer Gesellschaft, auch jenseits einer bestimmten sexuellen Orientierung unterstützt werden kann. Das ist für die Zukunftssicherung unserer Gesellschaft notwendig. Eine Stärkung von verbindlichen Verantwortungsgemeinschaften ist unerlässlich, aber es gilt, das Ehegattensplitting ist und bleibt dabei die verfassungskonforme und sachgerechte Besteuerung der Erwerbswirtschaft und Verbrauchsgemeinschaft Ehe und seit dem gestrigen Tag eben auch der Lebenspartnerschaften.

Das Interview führte Monika Weiß


Quelle:
DR