CDU streitet über Gleichstellung von Homo-Ehen

Die Großwetterlage ist eindeutig

Im kommenden Jahr wird das Bundesverfassungsgericht über die steuerliche Gleichstellung sogenannter Homo-Ehen entscheiden. Auf dem Bundesparteitag der CDU kommt das Thema schon jetzt auf den Tisch.

Homosexuelles Paar (KNA)
Homosexuelles Paar / ( KNA )

Eigentlich müssten sie über das Thema gar nicht streiten. Denn im kommenden Jahr wird das Bundesverfassungsgericht über die steuerliche Gleichstellung der sogenannten Homo-Ehe entscheiden. Und Experten rechnen mit einem klaren Ja der Richter zugunsten des Ehegattensplittings auch für diese Form des Zusammenlebens. Dennoch befasst sich der CDU-Bundesparteitag mit dem Thema: «Weil wir nicht immer auf das Bundesverfassungsgericht warten dürfen», sagen einige Delegierte. Weil ein Parteitag ganz ohne Konflikte langweilig wäre, überlegen die Regisseure des Hannoveraner Treffens. Und weil sich das Thema hervorragend dafür eignet, darüber zu streiten, wie die Union sich positionieren will: als moderne Großstadtpartei und offen für neue Wählerschichten oder als Heimat für Wertkonservative.

Pro Ehegatten-Splitting
Die Initiative für die steuerliche Gleichstellung von Homo-Ehen kommt aus dem Kreis jener 13 Unionsparlamentarier, die einen entsprechenden Vorstoß bereits in der Sommerpause gestartet hatten. Zu ihnen gehören unter anderem Ingrid Fischbach, die auch Präsidentin des Katholischen Deutschen Frauenbundes ist, Olav Gutting, Jens Spahn und Matthias Zimmer. Auch die Familienministerin Kristina Schröder (CDU) vertritt die Ansicht, dass homosexuelle Lebenspartner, die auf Dauer füreinander einstehen, konservative Werte leben und ihnen deshalb das Ehegatten-Splitting zustehe.

Gegenstimmen
Die Gegenposition hat prominente Befürworter. «Die besondere Förderung der Ehe ist keine Diskriminierung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft», argumentiert Generalsekretär Hermann Gröhe. Und auch die Parteivorsitzende Angela Merkel empfiehlt mit Blick aufs Grundgesetz ihrer Partei, die steuerliche Gleichbehandlung von Homosexuellen abzulehnen. «Ich persönlich möchte die steuerliche Privilegierung der Ehe beim Splitting-Tarif erhalten», sagt sie.

Streit innerhalb der Koalition
Während die CDU noch um ihre Position ringt, hat der Koalitionspartner FDP immer wieder die Initiative für eine völlige Gleichstellung von Ehe und Homo-Ehe ergriffen: Ende August hatte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Gleichstellung von homosexuellen Lebensgemeinschaften und Ehen in vielen Bereichen des Rechts vorsieht. In zahlreichen Paragrafen quer durch die Rechtsordnung, vom Infektionsschutz- bis zum Bundeskindergeldgesetz, sollen nach dem Wort «Ehegatte» die Wörter «oder Lebenspartner» eingefügt werden. Lebenspartner sollen etwa in der Zivilprozessordnung, im Bürgerlichen Recht oder Strafrecht den Ehegatten ausdrücklich gleichgestellt werden. Das Adoptionsrecht und das Ehegattensplitting sparte die Ministerin in diesem Gesetzentwurf noch aus. Andererseits hat sich Leutheusser-Schnarrenberger schon mehrfach für die volle Gleichstellung homosexueller Paare beim Adoptionsrecht ausgesprochen.

Position der Liberalen
Für die Liberalen ist die Gleichstellung Homosexueller schon lange Thema. 1969 war es die sozial-liberale Koalition, die den Paragrafen 175 des Strafgesetzbuchs liberalisierte und einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Männern von Strafandrohung befreite. 2004 bekannte sich FDP-Chef Guido Westerwelle öffentlich zu seinem Partner Michael Mronz.

Rückenwind vom Bundesverfassungsgericht
Rückenwind erhalten die Gleichstellungsbefürworter durch das Bundesverfassungsgericht: 2002 bestätigten die Richter das 2001 in Kraft getretene Lebenspartnerschaftsgesetz und legten die Grundlage für alle weiteren Forderungen nach Gleichstellung. Der besondere grundrechtliche Schutz der Ehe hindere den Gesetzgeber nicht, für die Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kämen, so die Richter. 2009 erklärte Karlsruhe eine Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft bei der Hinterbliebenenrente für verfassungswidrig. 2010 forderten die Richter eine Gleichstellung bei der Erbschaftssteuer und im Sommer 2012 auch bei der Grunderwerbssteuer und beim Familienzuschlag für Beamte. In diese Richtung dürfte auch die Entscheidung über das Ehegatten-Splitting gehen. Die Großwetterlage ist also eindeutig.