Testpflicht für Ungeimpfte in Gottesdiensten in Rheinland-Pfalz

Bleibt Freiheit der Religionsausübung gewährleistet?

Rheinland-Pfalz hat für Gottesdienste eine 3G-Regel eingeführt. In allen Veranstaltungen von Religions- oder Glaubensgemeinschaften gilt nun eine Testpflicht für alle, die weder genesen oder geimpft sind.

Symbolbild 3G / © Bihlmayer Fotografie (shutterstock)

Das geht aus der ab Mittwoch geltenden 28. Corona-Verordnung des Landes hervor.

Der Leiter des Katholischen Büros Mainz, Dieter Skala, sieht die 3G-Regelung für Gottesdienste mit Blick auf die Religionsfreiheit kritisch. Auch wenn die Einschränkung angesichts der aktuellen Corona-Lage auf den ersten Blick nachvollziehbar wirke, berge sie Probleme, da ein ungehinderter Zugang zu Gottesdiensten nicht mehr möglich sei, sagte Skala. "Wir werden darüber weiter im Gespräch mit der Landesregierung sein."

Zutritt für Ungeimpfte mit Antigen-Schnelltest oder PCR-Test

Der Staatssekretär im Gesundheitsministerium, Denis Alt (SPD), teilte auf Anfrage mit: "Die 3G-Regel für den Besuch von Kirchen und Glaubenseinrichtungen gewährleistet die Teilhabe von nicht-immunisierten Menschen mit einem negativen Testergebnis eines Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests und trägt dem hohen, verfassungsrechtlich geschützten Gut der Freiheit der Religionsausübung Rechnung."

Er verwies darauf, dass in Rheinland-Pfalz ansonsten in Innenräumen flächendeckend die 2G-Regel gelte, also nur Geimpfte und Genesene Zugang hätten, beispielsweise zu Veranstaltungen, Gastronomie oder Freizeitangeboten.

Die aktuelle Corona-Verordnung gilt bis 15. Dezember. Für Gottesdienste in geschlossenen Räumen schreibt sie weiter ein Abstandsgebot von 1,5 Metern und Maskenpflicht für die Teilnehmenden vor. Das Abstandsgebot kann wegfallen und die Maske am Platz abgenommen werden, wenn nur geimpfte und genesene Personen teilnehmen.


Quelle:
KNA