Keine neuen Vorgaben für Gottesdienste nach Bund-Länder-Treffen

Keine Verschärfung für Ungeimpfte

Die von Bund und Ländern vereinbarten Corona-Maßnahmen sehen keine neuen Vorgaben für Kirchen vor. In einer Vorlage war noch vermerkt, dass Ungeimpfte beim Besuch von Gottesdiensten negative Tests vorlegen sollten.

Symboldbild Maske in der Kirche/Gottesdienst in Corona-Zeiten (Bistum Essen)
Symboldbild Maske in der Kirche/Gottesdienst in Corona-Zeiten / ( Bistum Essen )

Die Runde einigte sich aber darauf, diesen Passus zu streichen. Er hätte eine Verschärfung für Ungeimpfte bedeutet. Denn bislang reichte selbst bei hohen Inzidenzzahlen die Einhaltung von Hygienemaßnahmen wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Kein großes Infektionsgeschehen bei Gottesdiensten

Der Vertreter der katholischen Bischofskonferenz in Berlin, Karl Jüsten, hatte im Vorfeld auf Anfrage betont, dass sich die bisherige Praxis bewährt habe. Durch die strengen Hygienemaßnahmen bei Gottesdiensten sei es zu keinem großen Infektionsgeschehen bei den beiden großen Kirchen gekommen.

Zudem hätten sich die Ministerpräsidenten bislang stets mit den Diözesen und Landeskirchen einvernehmlich auf Regelungen verständigt. Zugleich verwies Jüsten auf den "hohen Wert der verfassungsrechtlich geschützten Religionsfreiheit".

Die übrigen Beschlüsse im Überblick:

3G-REGEL: Zutritt zu öffentlichen Innenräumen nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen heißt es spätestens vom 23. August an. Das gilt für  Besuche in Krankenhäusern und Heimen, für Feste und für Sportwettbewerbe in Innenräumen, für die Innengastronomie sowie für Friseur- und Kosmetiktermine, für Fitness-Studios, Schwimmbäder und Sporthallen sowie für Übernachtungen in Hotels.

Personen ab sechs Jahre, die nicht geimpft oder von einer Covid-Erkrankung genesen sind, müssen einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen, der nicht älter sein darf als 24 Stunden, oder einen PCR-Test, der nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf. Ausnahmen gibt es für Schülerinnen und Schüler, sofern sie regelmäßig getestet werden. Die Länder können Regionen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 (Ansteckungen auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen) von der 3G-Regel ausnehmen.

CORONA-TESTS: Vom 11. Oktober an soll es keine kostenlosen Bürgertests mehr geben. Nur Menschen, die nicht geimpft werden können oder für die keine Impfempfehlung vorliegt (vor allem Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), können sich weiter kostenlos testen lassen.

INZIDENZEN UND INDIKATOREN: Neben den Inzidenzen (Infektionen bezogen auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen) wollen Bund und Länder künftig Indikatoren wie die Impfquote und die Zahl schwerer Krankheitsverläufe sowie die Auslastung der Kliniken einbeziehen, wenn sie über weitere Corona-Schutzmaßnahmen entscheiden.

EPIDEMISCHE LAGE: Das Parlament wird gebeten, die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite über den 11. September hinaus zu verlängern. Der Grund: Die meisten Anti-Corona-Maßnahmen beruhen auf Rechtsgrundlagen im Infektionsschutzgesetz, die wiederum eine epidemische Lage voraussetzen. Der Bundestag müsste dafür vor der Bundestagswahl am 26. September zu einer Sondersitzung zusammenkommen.


Quelle:
KNA , epd