Tschechien verschärft Corona-Maßnahmen

Nur noch zehn Teilnehmer bei Gottesdiensten

In der Tschechischen Republik sind seit Montag neue Verordnungen zur Corona-Bekämpfung in Kraft, die auch die Kirchen massiv treffen. An Gottesdiensten in geschlossenen Räumen dürfen ab sofort maximal zehn, im Freien höchstens 20 Personen teilnehmen.

Gottesdienstbesucher mit Mundschutz / © Julia Steinbrecht (KNA)
Gottesdienstbesucher mit Mundschutz / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Dies teilte die Presseagentur kathpress am Montag mit. Diese Personenzahl gilt auch für alle anderen kirchlichen Aktivitäten. Zu den erlaubten Teilnehmerzahlen kommen Priester und liturgisches Personal wie Ministranten, Kantor, Organist und Küster hinzu.

Bei Begräbnissen und Trauungen einschließlich der anschließenden Feiern sind maximal 30 Personen zugelassen. Der Religionsunterricht kann im Rahmen der für die Schulen aktuell gültigen Vorschriften stattfinden, wie es hieß.

Tschechiens Regierung hatte die Maßnahmen vergangene Woche beschlossen, nachdem die Zahl der Corona-Infektionen massiv angestiegen war. So müssen unter anderem Theater, Kinos, Museen, Galerien und Sportstätten bis auf Weiteres schließen. Die neuen Verordnungen gelten bis 25. Oktober.

Präzisierungen für das Erzbistum Prag

Die Tschechische Bischofskonferenz rief in einer Stellungnahme am Wochenende zum Rosenkranzgebet für die Beendigung der Pandemie auf. Zudem fügte sie die Anordnungen der einzelnen Diözesen an.

Für das Erzbistum Prag präzisierte Weihbischof und Generalvikar Zdenek Wasserbauer unter anderem, dass der Abstand zwischen Personen mindestens zwei Meter betragen muss. Die Bischöfe riefen die Priester dazu auf, zusätzliche Gottesdienste zu feiern und die Kirchen zumindest am Sonntag zur Anbetung, zum Kommunionempfang und zur Beichte offen zu halten.

Die niederländischen katholischen Bischöfe hatten am Wochenende bereits mitgeteilt, ab sofort nur höchstens 30 Personen bei Gottesdiensten und anderen kirchlichen Veranstaltungen zuzulassen.

Zuletzt richtete sich die Zahl der Anwesenden nach Größe des Kirchenraums. Voraussetzung war, dass ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden konnte.


Quelle:
KNA