Brandenburg erhöht erlaubte Teilnehmerzahl bei Gottesdiensten

"Verantwortungsbewusst feiern"

​Das Land Brandenburg erlaubt ab diesem Donnerstag Gottesdienste mit bis zu 75 Teilnehmern in Kirchen und mit bis zu 150 Teilnehmern im Freien. Eine generelle Maskenpflicht soll es dabei nicht geben.

Gottesdienstbesucher mit Mundschutz / © Julia Steinbrecht (KNA)
Gottesdienstbesucher mit Mundschutz / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) teilte die Neuerung vor Journalisten in Potsdam mit.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hob hervor, dass das Coronavirus durch Tröpfchen oder Aerosole übertragen werden. Man empfehle deswegen, regelmäßig zu lüften und habe bewusst für Open-Air-Veranstaltungen größere Teilnehmerzahlen als für Indoor-Veranstaltungen erlaubt.

Keine Maskenpflicht fürs Singen

"Wir haben keine Maskenpflicht fürs Singen vorgeschrieben", sagte Nonnemacher. "Das ist in die Verantwortung der Kirchengemeinden gelegt." Die Kirchen seien aus ihrer Sicht "in der Lage, verantwortungsbewusst mit der Möglichkeit, Gottesdienste zu feiern, umzugehen", so die Ministerin. "Da greifen wir nicht ein."


Dietmar Woidke / © Bernd Settnik (dpa)
Dietmar Woidke / © Bernd Settnik ( dpa )

Junge Chorsänger / © Ja Crispy (shutterstock)
Quelle:
KNA