Gerichtsentscheid zu Abstands- und Hygieneregeln bei Gottesdiensten

Angemessen und zumutbar

Sind die derzeit geltenden Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Corona-Infektionen bei Gottesdiensten zumutbar? Darüber hatte nun der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nach einem Eilantrag zu entscheiden. Die Entscheidung steht nun fest.

Öffentlicher Gottesdienst im Kölner Dom / © Robert Boecker (privat)
Öffentlicher Gottesdienst im Kölner Dom / © Robert Boecker ( privat )

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg stuft die geltenden Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Corona-Infektionen bei Gottesdiensten als angemessen ein.

Zwar stellten die Vorgaben zu Abstands- und Hygieneregeln einen "erheblichen Eingriff in die Glaubensfreiheit" dar, sie seien im Blick auf den Gesundheitsschutz derzeit aber zumutbar, teilte das Gericht am Dienstag in Mannheim mit.

Keine Verletzung des Grundrechts auf Religionsfreiheit

Zudem ermögliche die Corona-Verordnung der Landesregierung grundsätzlich Versammlungen von Kirchen und Glaubensgemeinschaften zur Religionsausübung und verletze daher nicht das Grundrecht auf Religionsfreiheit.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg lehnte einen Eilantrag eines Schülers einer 5. Klasse und seiner Mutter ab. Der Antragsteller ist demnach Mitglied einer altkatholischen Gemeinde und hatte in der Corona-Verordnung und den Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Gottesdiensten ein "absolutes Religionsausübungsverbot" gesehen.


Quelle:
KNA