Doch mehr Gottesdienst-Besucher in Schleswig-Holstein erlaubt

Politik korrigiert Vorgaben

Die Religionsgemeinschaften in Schleswig-Holstein dürfen nun doch mehr Besucher als bisher erlaubt in ihre Gotteshäuser und Versammlungsräume lassen. Die Landesregierung reagierte auf entsprechende Kritik.

Leere Kirchenbänke / © bezikus (shutterstock)

Zudem änderte sie die am Montag in Kraft getretene Corona-Verordnung. Demnach ist die Teilnehmerzahl künftig nur noch auf eine Person je 10 Quadratmeter statt bisher 15 zu begrenzen, wie die Staatskanzlei in Kiel mitteilte. Die neue Regelung gelte ab Samstag.

Ebenso wird laut Angaben die Quadratmeter-Regelung bei Besuchen von Museen, Galerien, Gedenkstätten und Ausstellungen von 15 auf 10 Quadratmeter gesenkt. Ab kommenden Samstag gilt auch nicht mehr die Verkaufsflächen-Beschränkung von 800 Quadratmetern im Einzelhandel.

In größeren Geschäften müsse nun auch pro eingelassenem Kunden eine Verkaufsfläche von zehn Quadratmetern zur Verfügung stehen.

Voraussetzung für die Lockerungen sei weiterhin die konsequente Einhaltung des Abstandsgebotes in der Regel von 1,50 Metern und die Beachtung der Hygieneempfehlungen wie zum Beispiel Händewaschen, so die Staatskanzlei.

"Ein praktikabler Rahmen"

Die evangelische Nordkirche begrüßte die Änderung der vorgeschriebenen Mindestfläche bei Gottesdiensten. "Die neue Vorgabe mit einer Begrenzung auf zehn Quadratmeter pro Person ist ein praktikabler Rahmen", sagte der Schleswiger Bischof Gothart Magaard.

Nun werde in den rund 500 Kirchengemeinden der Nordkirche mit ihren großen Gotteshäusern und vielen kleinen Dorfkirchen geklärt, wie die vielfältigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen jeweils umgesetzt werden können. Es sei für alle eine sehr gute Nachricht, dass auch Trauergottesdienste, Trauungen und Taufen wie alle Gottesdienste unter den gleichen begrenzenden Bedingungen wieder möglich sind.

Das katholische Erzbistum Hamburg und die evangelische Nordkirche hatten angekündigt, ab nächsten Sonntag wieder Gottesdienste in ihren Gemeinden zuzulassen. Das Erzbistum will dazu in dieser Woche Handlungsempfehlungen für seine Gemeinden veröffentlichen. Die Nordkirche hatte dies bereits am Freitag getan und darin einen Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Teilnehmern vorgeschrieben.


Quelle:
KNA