Mecklenburg-Vorpommern erlaubt Gottesdienste in Sakralräumen

Unter strengen Auflagen

Nach anderen Bundesländern lässt auch Mecklenburg-Vorpommern ab 4. Mai wieder Gottesdienste in Sakralräumen unter strengen Auflagen zu. So darf pro zehn Quadratmeter Innenraumfläche nur eine Person teilnehmen.

Die Kanzel: Häufig der Ort der Predigt / © Patrick Post (KNA)
Die Kanzel: Häufig der Ort der Predigt / © Patrick Post ( KNA )

Das gab Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) in Schwerin bekannt. Dabei müssten die Besucher einen Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen einhalten. Überdies müssten die Veranstalter Teilnehmerlisten führen, um im Fall einer Corona-Infektion Ansteckungsketten nachvollziehen zu können.

Mecklenburg-Vorpommern hatte bereits Anfang April unter bestimmten Auflagen Freiluftgottesdienste wieder erlaubt.

Dank an Religionsgemeinschaften

Hoffmeister erklärte, die Religionsgemeinschaften hätten mit dem Verzicht auf öffentliche Gottesdienste trotz hoher Feiertage in den vergangenen Wochen einen wichtigen Beitrag geleistet, um die Corona-Ausbreitung einzudämmen. "Auch diese Maßnahmen trugen dazu bei, dass nunmehr eine schrittweise Lockerung erfolgen kann, die auch wegen des besonderen Schutzes der Freiheit der Religionsausübung im Grundgesetz geboten ist", so die Ministerin.

Sie würdigte, dass die Nordkirche, die Erzbistümer Hamburg und Berlin, die Jüdischen Gemeinden und die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Schwerin Hygiene-Rahmenpläne erarbeitet hätten. Der Islamische Bund hat nach ihren Angaben entschieden, vorerst weiterhin auf religiöse Veranstaltungen in Moscheen zu verzichten.


Quelle:
KNA
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