Jüdische Gemeinden wollen wieder öffentliche Gottesdienste

Hygienekonzept vorgelegt

Wie den Kirchen haben auch die jüdischen Gemeinden konkrete Vorschläge für die Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste vorgelegt. Demnach sollen sich unter anderem Gottesdienstbesucher zum Gebet anmelden.

Jüdische Gemeinden wollen wieder öffentliche Gottesdienste / © Michael Kappeler (dpa)
Jüdische Gemeinden wollen wieder öffentliche Gottesdienste / © Michael Kappeler ( dpa )

Ziel des Hygienekonzepts, das dem Bundesinnenministerium übermittelt wurde, ist es, öffentliche Gottesdienste in Synagogen wieder zu ermöglichen. Das Papier, das der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt, wurde vom Zentralrat der Juden in Deutschland in Zusammenarbeit mit der Orthodoxen Rabbinerkonferenz und der Allgemeinen Rabbinerkonferenz entwickelt.

Öffentliche Gottesdienste und Toralesung seien maßgeblich für das jüdische Leben, heißt es in dem Konzept. "Virtuelle Gottesdienste sind kein Ersatz für öffentliche Gottesdienste", betonten die Verfasser. Sie sollten dennoch weiterhin angeboten werden, um auch jene zu erreichen, die nicht an gemeinschaftlichen Gottesdiensten teilnehmen könnten.

Nutzung von Schutzmasken wird empfohlen

Grundsätzlich dürfe nur zum Gebet kommen, wer vollständig gesund sei, heißt es weiter. Zudem empfehlen die Verbände, Teilnehmerlisten zu führen. Gottesdienstbesucher sollten sich bei der Gemeinde zum Gebet anmelden. Auch die Nutzung von Schutzmasken wird empfohlen.

Werktagsgottesdienste sollen in den Synagogen stattfinden, nicht in den Stibln, um genügend Abstand zwischen den Betenden zu ermöglichen.

Durch markierte Plätze und entsprechende Bestuhlung soll der notwendige Abstand garantiert werden. Jeder solle seine eigene Kippa, Gebetsschal, -riemen und -bücher verwenden.

Feste wie eine Bar Mizwa dürften unter den genannten Voraussetzungen stattfinden; eine anschließende Feier sei dagegen nicht erlaubt und zu verschieben. Gemeinsame Segenssprüche über den Wein (Kidduschim) nach dem Gebet sowie gemeinsame Mahlzeiten dürften weiterhin nicht stattfinden; für Beschneidungen und Hochzeiten gelten die bisherigen Bestimmungen fort.

 

Quelle:
KNA