Caritas begrüßt Idee, Freiwillige gegen Corona-Krise einzusetzen

Koordination von Hilfen

Der Deutsche Caritasverband begrüßt den Vorschlag von der SPD-Politikerin und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, Zehntausende Helfer aus den Freiwilligendiensten zum Corona-Kriseneinsatz zu bewegen. Eine Ausnahmeregelung erlaubt den erweiterten Einsatz.

Hinweisschild der Caritas / © Michael Althaus (KNA)
Hinweisschild der Caritas / © Michael Althaus ( KNA )

Der katholische Sozialverband mache sich schon länger dafür stark, die Regeln zu lockern, um junge Menschen, die etwa ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolvieren, flexibler einsetzen zu können, sagte Caritas-Sprecherin Mathilde Langendorf am Wochenende auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA): "Natürlich kann jemand, der ein FSJ in einer Kita absolviert, nicht von einem Tag zum anderen als Pflegekraft arbeiten", ergänzte sie. Aber es gebe in den Einrichtungen ja auch andere Aufgaben zu erledigen, "die keine Fachqualifikation erfordern, zum Beispiel zeitaufwendige Desinfizierungsarbeiten, für die so viele Hände gebraucht werden wie möglich".

Flexibilität in der Corona-Krise

"Freiwillige, die ihren Dienst wegen der aktuellen Situation gerade nicht ausüben können, bekommen die Möglichkeit, unbürokratisch und schnell an eine andere Einsatzstelle zu wechseln - beispielsweise dahin, wo jetzt dringend Helfer gebraucht werden: in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder bei der Lebensmittelversorgung von Bedürftigen", sagte Ministerin Giffey den Zeitungen der Funke Mediengruppe. In der kommenden Woche solle dazu eine Online-Plattform für die Freiwilligendienste geschaltet werden.

Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums engagieren sich beim Bundesfreiwilligendienst aktuell rund 39.000 Helfer (Bufdis), dazu kommen rund 52.000 Jugendliche und junge Erwachsene, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolvieren. Rund 25.000 dieser Freiwilligen seien bereits jetzt in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Rettungsstellen beschäftigt. Viele andere Einsatzstellen hätten wegen der Corona-Epidemie derzeit ihren Betrieb stark eingeschränkt oder ganz geschlossen.

Ausnahmeregelung erlaubt erweiterten Einsatzbereich

Laut Ministerium gilt ab sofort eine Ausnahmeregelung, die es Bundesfreiwilligendienstleistenden erlaubt, nicht nur in ihrer angestammten Einsatzstelle, sondern auch in einem sogenannten erweiterten Einsatzbereich zu helfen. Es bestehe aber keine Verpflichtung, die Einsatzstelle zu wechseln. Die Zahlungen des Bundes für Taschengeld und Sozialversicherung liefen so weiter, als ob der Dienst regulär abgeleistet würde.


Quelle:
KNA