Religionsfreiheit im Jahresbericht von Amnesty International

Gefährlicher Glaube

Das Recht auf Religionsfreiheit ist und bleibt ein hart umkämpftes Gut. Das geht aus dem neuen Jahresbericht von Amnesty International hervor. Im domradio.de-Interview berichtet Selmin Çalışkan, Generalsekretärin von Amnesty in Deutschland--.

Autor/in:
Anna Mertens
Die katholische Bloggerin Ta Phong Tan (dpa)
Die katholische Bloggerin Ta Phong Tan / ( dpa )

In 101 Ländern ist im vergangenen Jahr das Recht auf freie Meinungsäußerung unterdrückt worden. Das ist das Ergebnis des Jahresberichts 2013 der Menschenrechtsorganisation Amnesty International, der am Donnerstag in Berlin veröffentlicht wurde. Zwar erleichterten neue Kommunikationswege wie Blogs, Twitter oder YouTube das Verbreiten von Meinungen und Informationen. Doch auch an dieser Stelle zögern Regierungen nach Einschätzung der Menschenrechtler nicht, durch Restriktionen und harte Strafen die Rechte des Einzelnen und von Gruppen zu beschränken.

"Die Regierungen sind dazu verpflichtet, die Menschenrechte zu respektieren, zu schützen und zu erfüllen", schreibt der internationale Generalsekretär von Amnesty International, Salil Shetty, im Jahresbericht. Viele seien dieser Pflicht jedoch allenfalls vorrübergehend nachgekommen.

Das Recht auf Religionsfreiheit ist und bleibt ein hart umkämpftes Gut. Im vergangenen Jahr gab es laut Amnesty International zwar teils mehr Handlungsspielraum für die Zivilbevölkerung, etwa in den Ländern des arabischen Frühlings, doch weiterhin finden sich drastische Beispiele für die Verfolgung Gläubiger. In Ägypten, Jemen, Libyen und Tunesien ist laut Bericht im vergangenen Jahr das Recht auf freie Meinungsäußerung immer wieder aus religiösen Gründen eingeschränkt worden. Durch die neue Verfassung der ägyptischen Regierung unter Mohammed Mursi wurden Beleidigungen des Propheten Mohammed unter Strafe gestellt. Das führte 2012 zu einer Vielzahl strafrechtlicher Ermittlungen wegen Blasphemie. Auch in Tunesien nutzte die Regierung das Gesetz, um kritische Äußerungen über den Islam einzudämmen. Zwei Artikel des Strafgesetzbuches schreiben vor, dass Meinungsäußerungen strafbar sind, von denen eine Bedrohung der öffentlichen Ordnung, Moral oder heiliger Werte ausgeht. Im Iran hat es weiter eine systematische Diskriminierung christlicher und muslimischer Gläubigen gegeben.

Gängelungen in Tibet und Vietnam

In China wurden laut Jahresbericht Christen, Muslime und Buddhisten verfolgt, wenn sie ihren Glauben außerhalb der staatlich genehmigten Bahnen ausübten. Es habe Folterungen, Schikanen und Inhaftierungen gegeben. Besonders hart traf es Gläubige in den autonomen Gebieten Tibet und Xinjiang. Allein in Tibet zündeten sich mehr als 80 Mönche, Laien und Nonnen aus Protest gegen die Gängelung der chinesischen Regierung an. Im Nachbarland Vietnam befand sich Ende 2012 weiterhin eine Gruppe von 14 katholischen Bloggern und Aktivisten in Untersuchungshaft.

In Indonesien wandten Gerichte im vergangenen Jahr mehrfach das Gesetz gegen Blasphemie an. Mindestens sechs Menschen wurden wegen Gotteslästerung oder Anstiftung zur Gotteslästerung festgenommen, darunter ein Atheist und mehrere Anhänger der Schiiten. Darüber hinaus blieben zwei christliche Gotteshäuser weiter geschlossen und durften trotz eines Urteils des Obersten Gerichtshofes nicht wieder eröffnet werden - Ausweichmöglichkeit für Gottesdienste waren laut Amnesty die Gehwege vor den Kirchen. Auch in Pakistan stehen Gläubige weiterhin vor hohen Hürden. Religiöse Minderheiten wie Christen, Ahmadi und Hindus wurden wegen ihres Glaubens angegriffen und eingeschüchtert. Allein auf Schiiten wurden knapp 80 Übergriffe gezählt.

Über Afrika hatte das christliche Hilfswerk OpenDoors bereits Anfang des Jahres berichtet, dass die Verfolgung von Christen durch Islamisten stark zugenommen habe, insbesondere in Mali, Tansania, Kenia, Uganda und Niger. Laut Amnesty Jahresbericht sticht die Beschränkung der Religionsfreiheit auf dem afrikanischen Kontinent besonders in Eritrea hervor. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation war es nur den staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften - der eritreisch-orthodoxen, der römisch-katholischen und der evangelisch-lutherischen Kirche sowie Anhängern des Islams - gestattet, ihre Religion auszuüben. Allen anderen drohten Haftstrafen. Ende des Jahres saßen in Eritrea 56 Zeugen Jehovas wegen ihres Glaubens im Gefängnis.


Quelle:
KNA