Caritas-Präsident lehnt alle Gesetzentwürfe zu Suizidbeihilfe ab

"Was wenn die Selbstbestimmung eingeschränkt ist?"

Der scheidende Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Peter Neher, lehnt alle drei Gesetzentwürfe zur Regelung einer geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe ab. Das Problem der Gesetze sei das Selbstbestimmungsrecht.

Symbolbild: Tabletten auf einem Tisch / © RUPENDRA SINGH RAWAT (shutterstock)
Symbolbild: Tabletten auf einem Tisch / © RUPENDRA SINGH RAWAT ( shutterstock )

Alle Entwürfe gingen von einem sehr eng gefassten Autonomiebegriff aus, den er selbst "als hoch problematisch empfinde", sagte Neher im Interview der "Süddeutschen Zeitung" (Donnerstag).

Der Mensch sei aber wesentlich weniger autonom als gewollt; er lebe "in Beziehungen, in Verantwortung mit und für andere". Grundsätzlich sei das Selbstbestimmungsrecht des Menschen ein hohes Gut; "aber wenn die Selbstbestimmung eingeschränkt ist durch psychische Erkrankungen, durch Angst, durch Sorge, was ist dann?", fragt Neher.

Möglicher Druck von Angehörigen

"Wir wissen aus der Suizidforschung, dass maximal ein bis zwei Prozent derer, die Suizid begehen, dies als eine autonome Entscheidung definieren", führte der 66-Jährige aus, der selbst einige Jahre Klinikseelsorger war. Der große Teil aber sei in einer psychischen Ausnahmesituation. Häufiges Motiv für einen assistierten Suizid sei auch der Wunsch, Angehörigen oder Dritten nicht zur Last zu fallen.

Auch den Kindern und Enkeln lieber etwas hinterlassen zu wollen, statt ihr Erspartes für Pflege auszugeben, sieht Neher nicht als legitimen Grund für Suizid an. Der Caritas-Präsident wörtlich: "Drehen wir das Ganze doch mal um: Was ist mit denen, die von ihren Angehörigen mehr oder weniger explizit unter Druck gesetzt werden, um zum Beispiel das Erbe zu retten?"; die nahelegen, es sei Zeit, das Leben zu beenden, um weitere Lasten zu vermeiden. Neher dazu: "Ich möchte nicht in einer Gesellschaft leben, in der von mir im Grunde erwartet wird, dass ich ab einem bestimmten Alter oder einer Schwere der Erkrankung schon wisse, was zu tun sei."

Bedingungen genauer klären

Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot von geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe aufgehoben und den Gesetzgeber beauftragt, eine Neuregelung zu finden. Der nächste Bundestag muss darüber entscheiden.

Neher verweist auf die Aufgabe des Gesetzgebers, das Leben zu schützen; er habe nun die Möglichkeiten, die Bedingungen dafür genauer zu klären. Er fordert bessere Pflege, Palliativmedizin und Suizidprävention, bevor assistierter Suizid ermöglicht wird. Auch den Pflegenotstand lässt der Caritas-Präsident nicht als Argument für eine Freigabe von Suizidbeihilfe gelten. "Es kann nicht sein, dass wir assistierten Suizid befördern, weil das weniger kostet", so Neher.


Peter Neher, Präsident des Deutschen Caritasverbandes  / © Harald Oppitz (KNA)
Peter Neher, Präsident des Deutschen Caritasverbandes / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA
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