Caritas-Dienstgeber erwartet Auseinandersetzung mit "Drittem Weg"

Vorzüge verständlicher machen

Der Sprecher der Caritas-Dienstgeber, Norbert Altmann, erwartet nach der Bundestagswahl eine Auseinandersetzung über den sogenannten Dritten Weg. "Insgesamt haben wir durchaus Gegenwind", sagte Altmann nun in einem Interview.

Caritas-Mitarbeiterin / © Harald Oppitz (KNA)
Caritas-Mitarbeiterin / © Harald Oppitz ( KNA )

Der Dritte Weg bezeichnet das durch den Staat den Kirchen in Deutschland eingeräumte Recht, ein eigenes System des Arbeits- und Tarifrechts zu schaffen. Hintergrund ist die Auffassung, dass Arbeit im kirchlichen und karitativen Dienst eine religiöse Dimension hat.

Ende Februar hatte die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas ihre Zustimmung zu einem bundesweiten Tarifvertrag in der Altenpflege verweigert. Das aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern bestehende Gremium stimmte einem Antrag auf flächendeckende Einführung eines von dem relativ kleinen Pflege-Arbeitgeberverband BVAP und der Gewerkschaft Verdi ausgehandelten Tarifvertrags nicht zu.

Die Caritas betonte, dass sich die eigene kirchliche Struktur in Tariffragen bewährt habe. Daran gab es viel Kritik.

Vorzüge des Dritten Weges künftig verständlich machen

Es gelte, die Vorzüge des Dritten Weges künftig verständlich zu machen, erklärte Altmann im Interview des Portals katholisch.de am Freitag. Die Forderung nach einer Abschaffung sei "ein einfaches, aber unterkomplexes sozialpolitisches Narrativ, gegen das wir mit viel Argumentationsarbeit vorgehen müssen". Es gehe beim Dritten Weg nicht "um antiquierte Kirchenprivilegien".

Bei vielen kleineren kirchlichen Einrichtungen glaube er nicht, dass diese ohne den Dritten Weg noch eine Tarifbindung hätten: "Wir als Kirche wollen eine Tarifbindung aller unserer Träger dauerhaft erhalten - weil es nur mit dem Dritten Weg gelingt, dass Arbeitgeber mit wenigen Mitarbeitenden auch im Tarif bleiben."

Weiteren politischen Handlungsbedarf sieht Altmann bei Befristungen im sozialen Bereich. Auch habe sich in der Corona-Krise gezeigt, "dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine Regelung braucht, mit der kirchliche Mitarbeitende in anderen Einrichtungen aushelfen können". Dafür brauche es eine Rechtsgrundlage und ferner eine Flexibilisierung von Arbeitszeiten.


Quelle:
KNA