Caritas bemängelt Gute-Kita-Gesetz

"Kritik wurde nicht berücksichtigt"

Der Bundestag hat am Freitag das Gute-Kita-Gesetz verabschiedet, mit dem er die Qualität in Kitas verbessern will. Beim Caritasverband stößt das auf Kritik: Berechtigte Einwände seien nicht berücksichtigt worden, die Finanzierung wäre unzureichend.

Gummistiefel im Kindergarten / © Harald Oppitz (KNA)
Gummistiefel im Kindergarten / © Harald Oppitz ( KNA )

Der Bund will mehr für eine bessere Qualität in Kitas tun. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen verabschiedeten der Bundestag am Freitag das sogenannte Gute-Kita-Gesetz. Damit bekenne sich der Bund erstmals zu seiner Verantwortung für eine gute Qualität in Kitas einzustehen, sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Sie kündigte zudem eine Fachkräfteoffensive an. Der Bundesrat berät das Gesetz noch am heutigen Freitag.

Gebührenbefreiuung für einkommensschwache Familien

Der Bund verpflichtet sich damit, sich bis 2022 an der Verbesserung der Kita-Qualität zu beteiligen. Dazu stellt er insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Von dem Geld sollen Elternbeiträge reduziert und einkommensschwache Familien ganz von der Kita-Gebühr befreit werden.

Damit die Mittel zielgenau eingesetzt werden, sollen die Länder mit dem Bund individuelle Verträge über die Ziele und Maßnahmen zur Steigerung der Qualität der Kita-Betreuung abschließen.

Die Opposition kritisierte die zeitlich begrenzte Förderung. Zudem sei nicht festgeschrieben, ob die Länder die Gelder für die Verbesserung der Qualität oder für eine Beitragssenkung investierten. So erklärte die Grünen-Parteichefin Annalena Baerbock, dass ein fester Betreuungsschlüssel nicht im Gesetz verankert sei. Der gehöre aber "verbindlich in ein Gesetz".

Neun von zehn Sachverständigen sprachen sich dagegen aus

Auch der Deutsche Caritasverband kritisierte das Gute-Kita-Gesetz. Bei der Anhörung im Bundestag hätten sich neun von zehn Sachverständigen gegen den Entwurf ausgesprochen. "Ich kann nicht nachvollziehen, warum die berechtigte Kritik der Expertinnen und Experten in keiner Weise berücksichtigt wurde", sagte Caritas-Präsident Peter Neher.

Auch sei nur bei einer dauerhaften Finanzierungsbeteiligung des Bundes gewährleistet, dass die Länder die Qualität der Kindertagesbetreuung beständig weiterentwickelten.


Quelle:
KNA