Caritas kritisiert Wohnortzuweisung für Flüchtlinge

Zurück auf Null

Nachdem am 1. August das Integrationsgesetz in Kraft getreten ist, mehren sich die Fälle, bei denen Flüchtlinge aufgefordert werden, zu ihren Erstaufnahmeorten zurückzukehren. Das berichtet die Caritas im Ruhr-Bistum Essen und kritisiert das Vorgehen.

Flüchtlinge am Lageso in Berlin  / © Kay Nietfeld (dpa)
Flüchtlinge am Lageso in Berlin / © Kay Nietfeld ( dpa )

Die Caritas im Ruhr-Bistum Essen kritisiert die Wohnortzuweisung für Flüchtlinge. Nach Inkrafttreten des Integrationsgesetzes würden immer mehr Ausländerbehörden Flüchtlinge an die Orte ihrer Erstaufnahme im Bundesgebiet zurückschicken, erklärte der Flüchtlingsexperte bei der Caritas, Jürgen Arschinow, am Freitag in Essen. "Bei unseren Beratungsstellen im Ruhrgebiet häufen sich seit dem 1. August die Fälle, dass Flüchtlinge aufgefordert werden, zum Erstaufnahmeort zurückzukehren", sagte Arschinow.

Zurück in eine Flüchtlingsunterkunft

Die Wohnortzuweisung für Flüchtlinge sei "absurd und kontraproduktiv", kritisierte die Caritas. So sei ein syrischer Arzt, der gut Deutsch spricht, im Mai legal als anerkannter Flüchtling aus Thüringen ins Ruhrgebiet gekommen. Er erhielt eine Wohnung und konnte sie mit Mitteln des Jobcenters einrichten. Jetzt habe ihn die Ausländerbehörde aufgefordert, die Wohnung zu verlassen und in die ostdeutsche Kommune zurückzukehren. Dort würde er voraussichtlich wieder in einer Flüchtlingsunterkunft wohnen, beklagte Arschinow.

Nur anerkannte Flüchtlinge sind betroffen

Die Umsetzung der Regelung ist Landessache. Das Land NRW erarbeitet derzeit noch eine Durchführungsverordnung, die bis Ende des Jahres vorliegen soll. "Bei deren Erstellung muss die Landesregierung die Wohlfahrtsverbände beteiligen", forderte die Caritas. Die Einführung der Wohnsitzauflage betrifft anerkannte Flüchtlinge. Danach sollen unter bestimmten Voraussetzungen an dem Ort wohnen bleiben, dem sie während ihres Asylverfahrens zugewiesen wurden. Betroffen davon sind Flüchtlinge, die nach dem 1. Januar 2016 eine Anerkennung oder Aufenthaltserlaubnis erhalten haben.


Quelle:
epd