"Ausgerechnet die finanzschwächsten Familien" würden benachteiligt, erklärte der katholische Wohlfahrtsverband am Montag in Köln.
Das 2007 eingeführte Elterngeld wird bis zu 14 Monate gezahlt und beträgt zwei Drittel des Einkommens von Eltern, die für die Kinderbetreuung im ersten Lebensjahr des Kindes ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, höchstens aber 1.800 Euro. Menschen ohne Job können einen Mindestbetrag von 300 Euro beanspruchen. Dieser wird aber bei Hartz-IV-Empfängern auf die Arbeitslosengeld-Leistungen angerechnet.
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