Bundestag debattiert über Ablösung von Staatsleistungen

NRW-Bistümer gesprächsbereit

Als vor 200 Jahren Kirchengüter enteignet wurden, wurde dies finanziell kompensiert - bis heute. Diese historisch begründeten Staatsleistungen wollen FDP, Grüne und Linkspartei abschaffen. Das katholische Büro NRW ist gesprächsbereit. 

Bundestag debattiert über Ablösung von Staatsleistungen / © Michael Kappeler (dpa)
Bundestag debattiert über Ablösung von Staatsleistungen / © Michael Kappeler ( dpa )

DOMRADIO.DE: Um wieviel Geld geht es da?

Pfarrer Antonius Hamers (Leiter des Katholischen Büros NRW): Also die Zahlen, die jetzt veröffentlicht worden sind, sagen, dass es in der Bundesrepublik insgesamt pro Jahr 548 Millionen Euro Staatsleistungen an beide Kirchen in den unterschiedlichen Bundesländern gibt.

Für uns in Nordrhein-Westfalen ist das eine sehr viel kleinere Summe. Für uns in Nordrhein-Westfalen sind das lediglich 23 Millionen Euro für beide Kirchen zusammen. Die katholische Kirche kriegt etwas mehr als die evangelische Kirche. Das liegt einfach daran, weil es mehr Katholiken in Nordrhein-Westfalen als Protestanten gibt.

DOMRADIO.DE: Mit diesem Geld werden zum Beispiel Gehälter bezuschusst. Es gibt pauschale Summen für Seelsorger vor Ort, Gehälter der Bischöfe werden damit gezahlt. Auch in die Pensionskasse fließt was rein. Und das macht ja erst einmal tatsächlich auch Sinn, weil dieses Geld durch diese damaligen Enteignungen den Kirchen fehlt?

Hamers: Sie haben es richtig dargestellt, die Klöster und die Bischofskirchen sind damals enteignet worden. Und im Gegenzug hat der Staat - beziehungsweise die Staaten muss man ja sagen, denn es gab ja 1803 unterschiedliche Länder in Deutschland -, gesagt: Wir nehmen euch dieses Eigentum. Aber zugleich versprechen wir euch, dass wir euch eine Rente, also eine wiederkehrende Leistung zahlen. Das ist eben dieses Geld, was bis auf den heutigen Tag gezahlt wird.

Es werden Zuschüsse zu Gehältern bezahlt. Die gehen in Nordrhein-Westfalen in den gesamten Haushalt der fünf Bistümer und werden dann zum Teil für Gehaltsaufwendungen für die Bischöfe, für die Domkapitulare und für die Pfarrer aufgewandt. Aber es ist nicht etwa so, dass der Bischof direkt vom Staat bezahlt wird, sondern es werden pauschale Summen gezahlt.

DOMRADIO.DE: Können Sie nachvollziehen, dass die Opposition jetzt sagt, irgendwann müsse aber auch mal gut damit sein?

Hamers: Angenommen, Sie haben ein Haus über 50 oder 60 Jahre gemietet, dann heißt das noch lange nicht, dass es Ihnen nach 50 oder 60 Jahren gehört, nur weil sie eine wiederkehrende Leistung, sprich die Miete bezahlt haben. Ich kann grundsätzlich verstehen, dass bei dem gewandelten Verhältnis von Kirche und Staat und bei dem gewandelten Stand auch der Kirchen in unserer Gesellschaft und in unserem Staat darüber diskutiert wird, dass diese Summen abgelöst werden.

Das heißt ja nicht, dass die einfach eingestellt werden. Wenn diese Zahlungen eingestellt werden, dann muss das kompensiert werden. Dann muss eine Ablösesumme dafür bezahlt werden. Das kann ich grundsätzlich verstehen.

Wir haben uns in Nordrhein-Westfalen auch immer offen dafür gezeigt. Auch deswegen, weil wir nur eine eine relativ geringe Summe bekommen und auf der anderen Seite im Grunde recht finanzstarke Diözesen. Wir sind auf dieses Geld insofern nicht existenziell angewiesen, aber es steht uns eben zu. Insofern muss man gucken, wie man zu einer gerechten Lösung kommen kann. Wir verschließen uns hier in Nordrhein-Westfalen dem nicht.

DOMRADIO.DE: Bei anderen Diözesen sieht das aber ganz anders aus. Besteht da vielleicht die Gefahr eines Flickenteppichs, weil es heißt, die Länder sollen ja jetzt mit den Bistümern konkret verhandeln?

Hamers: Richtig, es ist Ländersache und es ist Kirchensache. Es ist so, dass der Bund sowieso nur Grundsätze aufstellen kann. Die konkrete Umsetzung muss in den Ländern erfolgen. Und nach dem Reichskonkordat ist es so, dass wir als katholische Kirche an diesen Verhandlungen auf jeden Fall zu beteiligen sind. Insofern kann das nicht von oben oktroyiert werden. Das geht nicht.

Und Sie sprechen einen wichtigen Punkt an. Es ist so, dass in anderen Bundesländern, insbesondere auch im Osten, die Kirchen, sprich die Bistümer, sehr viel existentieller auf diese Zahlungen angewiesen sind, weil sie natürlich ein viel geringeres Einkommen durch die Kirchensteuer zum Beispiel haben, sehr viel geringere Mitgliedszahlen haben. Das ist ein großes Problem, dass in diesen Ländern nach der Wende neue Zahlungen vereinbart worden sind, die selbstverständlich auch auf diese geschichtlichen Hintergründe rekurrieren. Insofern ist die Situation da eine andere als in Nordrhein-Westfalen. Man muss dann vielleicht schauen, ob man von Land zu Land zu unterschiedlichen Lösungen kommt.

Das Interview führte Verena Tröster.

 

Antonius Hamers / © Nicole Cronauge (Katholisches Büro NRW)
Quelle:
DR
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