Kultursenator sieht Baustopp des Kathedralumbau als unnötig

Kein Grund für ein "Machtwort"

Der Berliner Senat sieht keinen Grund zu einem staatlichen Baustopp für die Umgestaltung der Sankt-Hedwigs-Kathedrale. Von dem noch laufenden Urheberrechtsverfahren sei das Land nicht betroffen, sondern das Erzbistum Berlin.

Hedwigs-Kathedrale in Berlin (Erzbistum Berlin)

Das Verwaltungsgericht Berlin habe die Klage gegen die denkmalrechtliche Genehmigung des Umbaus im Januar 2019 abgewiesen, erklärte Kultursenator Klaus Lederer (Linke) am Montag vor dem Kulturausschuss des Abgeordnetenhauses.

Von dem noch laufenden Urheberrechtsverfahren vor dem Landgericht Berlin sei das Land nicht betroffen, betonte der Senator. Die Klage der Künstler, die an der bisherigen Ausgestaltung der Kathedrale beteiligt waren, oder von deren Rechtsnachfolgern richte sich gegen das Erzbistum Berlin.

Forderung eines "Machtworts"

Die Verhandlung ist für den 17. März anberaumt. Vor dem Kulturausschuss des Abgeordnetenhauses hatte der FDP-Politiker Florian Kluckert gefordert, der Senat müsse mit Blick auf den Kathedralumbau ein "Machtwort" sprechen, bis es eine "abschließende Gerichtsentscheidung" über die Klage gebe.

Der mit einer Sanierung verbundene Innenumbau der Bischofskirche erfolgt nach Angaben des Erzbistums, damit sie für die heutigen gottesdienstlichen Erfordernisse besser geeignet ist. Kritiker - dazu gehören unter anderen auch Denkmalpfleger - wenden sich dagegen, dass dabei die rund acht Meter breite Bodenöffnung im Zentrum des Kirchenraums geschlossen wird. Über eine Treppe war damit früher die Unterkirche erreichbar. Der renommierte Düsseldorfer Architekt Hans Schwippert (1899-1973) legte sie beim Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg an. Dafür rückt nun nach den neuen Plänen der Altar ins Zentrum des Rundbaus.

Die Umbaukosten beziffert das Erzbistum einschließlich des benachbarten Bernhard-Lichtenberg-Hauses auf rund 60 Millionen Euro. Finanziert wird das Projekt mit jeweils 20 Millionen Euro vom Erzbistum und den anderen deutschen Bistümern. Zwölf Millionen Euro sind vom Bund und acht Millionen Euro vom Land Berlin zugesichert.


Quelle:
KNA
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