Künftige Umsatzsteuerpflicht beschäftigt Gemeinden

Wird die Pfarrfest-Bratwurst teurer?

Ab 2021 müssen auch Kirchengemeinden in Deutschland Umsatzsteuer zahlen. Neben viel Verwaltungsaufwand bedeutet das möglicherweise auch steigende Preise - etwa für die Grillwurst auf dem Pfarrfest oder den Kranz auf dem Adventsbasar.

Bratwurst auf dem Grill / © encierro (shutterstock)

Mit der Verpflichtung zur Zahlung von Umsatzsteuer werden die Kirchen ab Januar 2021 in eingen Teilen privaten Unternehmen gleichgestellt. Die Bundesregierung setzt mit der Regelung EU-Recht um. Denn bislang gibt es für Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Städte, Länder, Universitäten und Kirchen relativ großzügige Ausnahmen. Nach dem juristischen Gleichheitssatz fordere die EU aber "gleiches Tun gleich zu behandeln", erklärt Björn Philipps, Steuerreferent im Bistum Essen. Die Frage der Bratwurst-Besteuerung solle also nicht davon abhängen, ob sie in einem Imbiss oder beim Pfarrfest verkauft werde. 

Übergangsfrist läuft

Das Bistum rechnet aufgrund der Gesetzesänderung mit Mehrausgaben in sechsstelliger Höhe. Das betreffe auch den Tannenbaumverkauf von Messdienern, den Kaffee beim Seniorentreff oder die Gewerbeanzeige im Pfarreimagazin, teilte die Diözese mit. Um künftig noch dieselben Erträge aus solchen Verkäufen zu erzielen, müssten die Pfarreien die Preise erhöhen.

Die Neuregelung ist eigentlich seit 2017 in Kraft, jedoch gilt eine mehrjährige Übergangfrist bis Ende 2020. Die Deutsche Bischofskonferenz die Evangelische Kirche in Deutschland erarbeiteten für die Gemeinden eine gemeinsame Handreichung zum Thema. Außerdem laufen Schulungen mit Gemeindemitgliedern und Ehrenamtlichen.

Komplexe Prüfungen nötig

Bei der Umsetzung der Änderungen sieht sich die katholische Kirche allerdings schon deutlich weiter als andere öffentliche Körperschaften, wie Philipps betonte. So habe das Bistum 300.000 Euro für eine Wirtschaftsprüfung bereitgestellt, die eine Steueranalyse für alle 42 Pfarreien der Diözese erstelle. Mit weiteren 100.000 Euro würden Steuerberater für die Pfarreien finanziert. Auch liefen derzeit Prüfungen in den Pfarreien, um alle Einnahmen zu erfassen.

Das sei komplexer als man vermuten könnte, sagte Philipps. So gebe es Pfarreien mit mehr als 100 Bankkonten und weiteren Kassen mit Bargeldbeständen. Bestandsveränderungen dort müssten nach künftigem Recht monatlich und nicht mehr wie bisher einmal im Jahr ans Finanzamt gemeldet und dann die fällige Umsatzsteuer entrichtet werden. Ein Prozedere für die ehrenamtlichen Kirchenvorstände, die im Zweifelsfall auch haftbar gemacht werden könnten, werde derzeit entwickelt.

(KNA, Bistum Essen, DOMRADIO.DE)